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Bebauungsplan Nr. 33 "Zuckerfabrik Östrum", 2. Änderung

Ziel und Zweck

Mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33 "Zuckerfabrik Östrum" wurden festgesetzte Straßenflächen in überbaubare Industriefächen umgewandelt. Hierfür war es erforderlich entsprechende Wendemöglichkeiten für den Kraftfahrzeugverkehr zu schaffen.

Planungsstand:

  • Aufstellungsbeschluss des Stadtrates vom 07.12.2006
  • In der Zeit vom 27.12.2006 bis zum 11.01.2007 wurde die vorgezogene Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt.
  • Die Träger öffentlicher Belange wurden gem. § 4 Abs. 1 BauGB bis zum 16.01.2007 beteiligt.
  • Die während der Trägerbeteiligung eingegangenen Anregungen wurden gem. Abwägungsbeschluss des Rates der Stadt Bad Salzdetfurth vom 22.03.2007 berücksichtigt.
  • Der Rat der Stadt Bad Salzdetfurth beschloss in der Ratssitzung vom 07.12.2006 die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.
  • Öffentliche Auslegung vom 23.04.2007 - 25.05.2007
  • Erneute Beteiligung gem. § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB bis zum 29.06.2007
  • Der Rat der Stadt Bad Salzdetfurth hat die in der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen in der Ratssitzung vom 27.09.2007 abgewogen.
  • Der Rat der Stadt Bad Salzdetfurth hat in der Ratssitzung vom 27.09.2007 den Satzungsbeschluss gefasst.
  • Der Bebauungsplan wurde am 31.10.2007 im Amtsblatt des Landkreises bekannt gemacht und hat somit Rechtskraft erlangt.

Downloads:

Bebauungsplan

Begründung zum Bebauungsplan

Zusammenfassende Erklärung