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Bebauungsplan Nr. 51 "Kali & Salz", 6. Änd., OT Bad Salzdetfurth

Ziel und Zweck

Die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 51 „Kali & Salz“ hatte die Anpassung von Festsetzungen zu nicht überbaubaren Flächen zum Ziel. Diese Flächen sollen künftig mit Nebenanlagen (Gartenhaus, Garage, etc.) bebaubar sein. Des Weiteren wurden Baugrenzen im Bereich der ehem. Schachtanlage 1 zwecks besserer Ausnutzbarkeit angepasst. Zusätzlich wird eine nicht mehr benötigte Stellplatzfläche aufgehoben.

Planungsstand:

  • Aufstellungsbeschluss gem. § 13 a Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durch den Stadtrat am 03.07.2008
  • In der Zeit vom 21.07.2008 bis zum 21.08.2008 wurde die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
  • Der Rat der Stadt Bad Salzdetfurth hat die in der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen in der Ratssitzung vom 09.10.2008 abgewogen.
  • Der Rat der Stadt Bad Salzdetfurth hat in der Ratssitzung vom 09.10.2008 den Satzungsbeschluss gefasst.
  • Der Bebauungsplan wurde am 05.11.2008 im Amtsblatt des Landkreises bekannt gemacht und hat somit Rechtskraft erlangt.

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Bebauungsplan und Begründung