Inhalt

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 03 „Biogasanlage“, 1. Änderung, OT Wesseln

Ziel und Zweck:

Ziel und Zweck der Planung war der Wegfall der bisherigen Restriktion bezüglich des Einsatzes von Stoffen aus der Geflügelhaltung sowie einer Heraufsetzung der zulässigen Gebäudehöhen von 5m. Hierdurch wird eine effektivere als auch flexiblere Energieerzeugung gewährleistet.

Planungsstand:

  • Aufstellungsbeschluss gem. § 13 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durch den Stadtrat am 15.10.2015.
  • öffentliche Auslegung vom 02.12.2015 bis 04.01.2016
  • Der Rat der Stadt Bad Salzdetfurth hat die in der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen in der Ratssitzung vom 19.01.2016 abgewogen.
  • Der Rat der Stadt Bad Salzdetfurth hat in der Ratssitzung vom 19.01.2016 den Satzungsbeschluss gefasst.
  • Der Bebauungsplan wurde am 03.02.2016 im Amtsblatt des Landkreises bekannt gemacht und hat somit Rechtskraft erlangt.

Downloads:

Vorhabenbezogener Bebauungsplan einschließlich der Begründung

Immissionsschutz-Gutachten