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37. Änderung des Flächennutzungsplanes (Windkraft)

Ziel und Zweck

Ziel und Zweck der Planung war eine erneute Überprüfung von Flächen hinsichtlich einer Nutzung für Windkraftanlagen. Die 37. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst hierbei die drei in der Übersicht umrandeten Flächen. Hierbei geht es um Vorrangstandorte für Windkraftanlagen. Die Fläche 1 im Bereich der Mülldeponie Heinde wird nunmehr neu dargestellt. Entsprechend wurde die Fläche 2 östlich der Ortsteile Wesseln und Detfurth aufgehoben. Die Fläche 3 nördlich von Breinum wurde in Bezug auf die Anzahl der Anlagen und der bisherigen Höhenfestsetzung geändert.

Planungsstand

  • Aufstellungsbeschluss gem. § 12  Abs. 2 BauGB durch den Stadtrat am 12.07.2012
  • In der Zeit vom 01.02.2013 bis zum 14.02.2013 wurde die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt.
  • Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgt vom 21.01.2013 bis zum 21.02.2013
  • Die während der frühzeitigen Trägerbeteiligung und Bürgerbeteiligung eingegangenen Anregungen wurden entsprechend dem Abwägungsbeschluss des Rates der Stadt Bad Salzdetfurth vom 24.09.2013 abgewogen.
  • Der Rat der Stadt Bad Salzdetfurth beschloss in der Ratssitzung vom 24.09.2013 die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
  • Öffentliche Auslegung vom 04.10.2013 – 04.11.2013
  • Der Rat der Stadt Bad Salzdetfurth hat die in der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen in der Ratssitzung vom 05.12.2013 abgewogen.
  • Der Rat der Stadt Bad Salzdetfurth hat in der Ratssitzung vom 05.12.2013 den Satzungsbeschluss gefasst.
  • Die Genehmigung durch die Kommunalaufsicht des Landkreises erfolgte mit Bescheid vom 05.02.2014
  • Die Flächennutzungsplanänderung wurde am 19.02.2014 im Amtsblatt des Landkreises bekannt gemacht und hat somit Rechtskraft erlangt