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Wahlen in Bad Salzdetfurth

Wahlen sind die Lebensgrundlage der Demokratie. Der freiheitlich demokratische Rechtsstaat lebt davon, dass die in regelmäßigen Abständen neugewählten Vertreterinnen und Vertreter des ganzen Volkes in freier Diskussion und Abstimmung die für das Leben in der Gemeinschaft notwendigen Entscheidungen erarbeiten. Zuständig für das Wahlrecht in Niedersachsen ist das Ministerium für Inneres und Sport. Zusammen mit dem Landeswahlleiter gewährleistet es die Einhaltung der Wahlrechtsgrundsätze, nämlich freie, gleiche und geheime Wahlen bei allen Urnengängen. Wer am jeweiligen Wahltag seine Stimme aus beruflichen, gesundheitlichen oder sonstigen Gründen nicht persönlich im Wahllokal abgeben kann, hat die Möglichkeit, dies durch Briefwahl zu tun. Briefwahlunterlagen können mit dem auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte abgedruckten Antrag bei der Gemeinde beantragt werden. Sie werden dem Wahlberechtigten zugeschickt. Sie können jedoch auch ca. 3 Wochen vor jeder Wahl persönlich ihre Stimme im Rathaus per Briefwahl abgeben.

Die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist auch mit einem Online-Antrag möglich.

Weiterführende Links geben Ihnen zusätzliche Hintergrundinformationen.