Hauptmenu

Logo Touristinformation Bad Salzdetfurth
Pfeil Touristinformation Bad Salzdetfurth
Logo Stadtwerke Bad Salzdetfurth
Pfeil Stadtwerke Bad Salzdetfurth
Supersommer 2013 in Bad Salzdetfurth - hier für den Monat Mai FREIBAD Bad Salzdetfurth - Wellness-Tag für Erwachsene am 25. Mai 2013 Bad Salzdetfurth - Altstadtfest 2013 Supersommer 2013 in Bad Salzdetfurth - hier für den Monat Juni Spektakel im Kurpark - Bad Salzdetfurth, 14. bis 16. Juni 2013 Deutsche Meisterschaft CrossCountry in Bad Salzdetfurth vom 12.-14.7.2013 ErlebnisWanderungen in und um Bad Salzdetfurth für Familien und Erwachsene
Events durchblättern
Rathaus direkt & aktuell
Icon Info
 
Icon_Büroklammer
Kontakt
Stadt Bad Salzdetfurth
Oberstraße 6
31162 Bad Salzdetfurth

Telefon:
05063 999-0

Telefax:
05063 999-111



EGVP Govello-ID:
safe-sp1-1353329410384-011638564

 

 

Volltextsuche

Seiteninhalt

Was erledige ich wo ?

Wir möchten es Ihnen leicht machen, für jede Angelegenheit schnell die zuständige Stelle zu finden.

Sie haben mehrere Möglichkeiten die entsprechende Aufgabe zu finden:

  • Geben Sie über die Suche einen Suchbegriff ein
  • Suchen Sie die Aufgabe in der alphabetischen Auflistung
  • Suchen Sie die Aufgabe über die Navigation Lebenslagen


 
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W XYZ Alle


Elterngeld

Leistungsbeschreibung

Anspruch auf Elterngeld haben alle Eltern, die sich Zeit für ihr Neugeborenes nehmen und deshalb auf Einkommen verzichten oder als nicht Erwerbstätige (z.B. Hausfrauen/-männer, Student/innen und Arbeitssuchende) vor der Geburt des Kindes über kein Einkommen verfügten.

Das Elterngeld wird an Vater und Mutter für maximal 14 Monate gezahlt, beide können den Zeitraum frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann höchstens zwölf Monate allein Elterngeld beziehen, zwei weitere Monate sind für den anderen Elternteil reserviert. Weiterhin ist Voraussetzung für den Bezug von Elterngeld für insgesamt 14 Monate, dass bei einem Elternteil für mindestens zwei Monate eine Minderung des Erwerbseinkommens zu verzeichnen ist.

Das Elterngeld orientiert sich an der Höhe des monatlich verfügbaren bereinigten Nettoeinkommens, welches der betreuende Elternteil vor der Geburt des Kindes erzielt hat und welches nach der Geburt wegfällt. Das Elterngeld beträgt mindestens 300 und höchstens 1.800 im Monat.
Beim Bezug von Arbeitslosengeld II (Hartz IV), Sozialhilfe oder Kinderzuschlag wird das Elterngeld als Einkommen angerechnet.


Bemerkungen

Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration; aktualisiert am 24.07.2012


Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Jahresbericht 2011 FD 407

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Jahresbericht 2011.
An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der Gemeinde und der Stadt, in der die Eltern ihren Wohnsitz haben und muss schriftlich beantragt werden.

Hinweise, Erläuterungen und Anträge sowie die für den Wohnort zuständige Elterngeldstelle sind auch auf den Seiten des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration erhältlich.


Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.


Anträge / Formulare

Verfügbare Formulare:

Antrag auf Elterngeld gueltig fuer Geburten ab 01.01.2013
PDF: 457 KB

Infoblatt zum Antrag auf Elterngeld gueltig für Geburten ab 01.01.2013
PDF: 116 KB

Antrag auf Elterngeld gueltig fuer Geburten bis 31.12.2012
PDF: 74 KB

Infoblatt zum Antrag auf Elterngeld gueltig fuer Geburten bis 31.12.2012
PDF: 197 KB

Zuständige Behörde

Fachdienst 407 - Unterhalt | Vormundschaft | Bundesleistungen
Landkreis Hildesheim
Bischof-Janssen-Str. 31
31132 Hildesheim
Telefon:
05121-309 1511

Visitenkarte anzeigen
Adresse im Stadtplan anzeigen


Ansprechpartner

Zuständig für Buchstaben A-L
Frau Annelie Thomas-Markert
FD 407
Telefon:
05121-309-3601

Fax:
05121-309 953601

E-Mail:

Visitenkarte anzeigen
E-Mail per Kontaktformular versenden



Zuständig für Buchstaben M-Ri
Frau Sabine Haas
FD 407
Elterngeld
Telefon:
05121-309 1572

Fax:
05121-309 95 1572

E-Mail:

Visitenkarte anzeigen
E-Mail per Kontaktformular versenden



Zuständig für Buchstaben Rj-Z
Frau Regina Knoll
FD 407
Elterngeld
Telefon:
05121-309-1582

Fax:
05121-309 95 1582

E-Mail:

Visitenkarte anzeigen
E-Mail per Kontaktformular versenden