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31162 Bad Salzdetfurth
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Elterngeld
Leistungsbeschreibung
Anspruch auf Elterngeld haben alle Eltern, die sich Zeit für ihr Neugeborenes nehmen und deshalb auf Einkommen verzichten oder als nicht Erwerbstätige (z.B. Hausfrauen/-männer, Student/innen und Arbeitssuchende) vor der Geburt des Kindes über kein Einkommen verfügten.
Das Elterngeld wird an Vater und Mutter für maximal 14 Monate gezahlt, beide können den Zeitraum frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann höchstens zwölf Monate allein Elterngeld beziehen, zwei weitere Monate sind für den anderen Elternteil reserviert. Weiterhin ist Voraussetzung für den Bezug von Elterngeld für insgesamt 14 Monate, dass bei einem Elternteil für mindestens zwei Monate eine Minderung des Erwerbseinkommens zu verzeichnen ist.
Das Elterngeld orientiert sich an der Höhe des monatlich verfügbaren bereinigten Nettoeinkommens, welches der betreuende Elternteil
vor der Geburt des Kindes erzielt hat und welches nach der Geburt wegfällt. Das Elterngeld beträgt mindestens 300 und höchstens
1.800 im Monat.
Beim Bezug von Arbeitslosengeld II (Hartz IV), Sozialhilfe oder Kinderzuschlag wird das Elterngeld als Einkommen angerechnet.
Bemerkungen
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration; aktualisiert am 24.07.2012
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der Gemeinde und der Stadt, in der die Eltern ihren Wohnsitz haben und muss schriftlich beantragt werden.
Hinweise, Erläuterungen und Anträge sowie die für den Wohnort zuständige Elterngeldstelle sind auch auf den Seiten des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration erhältlich.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Anträge / Formulare
- Informationen zum Bundeselterngeld - Hinweise zum Antragsvordruck und zur Erklärung zum Einkommen - (Niedersachsen - 3/2012)
- Erklärung zum Einkommen (Elternteil 1 und Elternteil 2) - (Niedersachsen - 3/2012)
- Antrag auf Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG - (Niedersachsen - 3/2012)
Antrag auf Elterngeld gueltig fuer Geburten ab 01.01.2013
PDF: 457 KB
Infoblatt zum Antrag auf Elterngeld gueltig für Geburten ab 01.01.2013
PDF: 116 KB
Antrag auf Elterngeld gueltig fuer Geburten bis 31.12.2012
PDF: 74 KB
Infoblatt zum Antrag auf Elterngeld gueltig fuer Geburten bis 31.12.2012
PDF: 197 KB
Zuständige Behörde
Fachdienst 407 - Unterhalt | Vormundschaft | Bundesleistungen
Landkreis HildesheimBischof-Janssen-Str. 31
31132 Hildesheim
Ansprechpartner
Zuständig für Buchstaben A-L Frau Annelie Thomas-Markert
FD 407Zuständig für Buchstaben M-Ri
Frau Sabine Haas
FD 407Elterngeld
Zuständig für Buchstaben Rj-Z
Frau Regina Knoll
FD 407Elterngeld
