Reisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft

Nach einer Namensänderung durch Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft wird ein neuer Reisepass benötigt.

Die Ausstellung eines neuen Reisepasses ist nur notwendig, wenn der Reisepass weiterhin genutzt wird.

Verfahrensablauf

Die antragstellende Person muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss lediglich unterschreiben.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • der jetzige Reisepass
  • Geburtsurkunde
  • Scheidungsurkunde. Es wird auch die Vorlage von Familienbüchern akzeptiert.
  • richterliche Entscheidung über die Aufhebung der Lebenspartnerschaft

Welche Fristen muss ich beachten?

Eine Verlängerung der Geltungsdauer ist nicht möglich.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Gebühren

  • Gebühr: 37,50 Euro
    Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten)
  • Gebühr: 59,50 Euro
    Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)
  • Gebühr: 70,00 Euro
    Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten)
  • Gebühr: 92,00 Euro
    Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)