Inhalt

Bebauungsplan Nr. 51 "Kali & Salz", 4. Änderung, OT Bad Salzdetfurth

Ziel und Zweck

Die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 51 „Kali & Salz“ setzt Gebäudehöhen innerhalb der Gewerbe- bzw. Industriegebiete neu fest. Hierbei wird sowohl dem Bestand als auch der künftigen Entwicklung dieses Gebietes Rechnung getragen.

Planungsstand:

  • Aufstellungsbeschluss gem. § 13 a Abs. 1 BauGB durch den Stadtrat am 27.09.2007
  • Beschluss über die öffentliche Auslegung durch den Stadtrat am 26.03.2009
  • In der Zeit vom 14.04.2009 bis zum 14.04.2009 wird die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
  • Der Rat der Stadt Bad Salzdetfurth hat die in der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen in der Ratssitzung vom 18.06.2009 abgewogen.
  • Der Rat der Stadt Bad Salzdetfurth hat in der Ratssitzung vom 18.06.2009 den Satzungsbeschluss gefasst.
  • Der Bebauungsplan wurde am 01.07.2009 im Amtsblatt des Landkreises bekannt gemacht und hat somit Rechtskraft erlangt.

Downloads:

Bebauungsplan

Begründung zum Bebauungsplan