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Bebauungsplan Nr. 71 "Am Kurpark",  OT Bad Salzdetfurth

Ziel und Zweck

Ziel und Zweck der Planung ist eine Erweiterung des bestehenden Altenheimes. Gleichzeitig wurde der als Grünfläche festgesetzte Bereich für weitere Nutzungen im Rahmen des Tourismuskonzeptes zugelassen.

Planungsstand:

  • Aufstellungsbeschluss gem. § 13 a Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durch den Stadtrat am 07.04.2011
  • In der Zeit vom 20.04.2011 bis zum 20.05.2011 wird die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
  • Der Rat der Stadt Bad Salzdetfurth hat die in der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen in der Ratssitzung vom 30.06.2011 abgewogen
  • Der Rat der Stadt Bad Salzdetfurth hat die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB in der Ratssitzung vom 30.06.2011 beschlossen. Es wurde dabei gemäß § 4 Abs. 3 Satz 2 bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu geänderten Teilen abgegeben werden können
  • Erneute öffentliche Auslegung vom 12.07.2011 - 12.08.2011
  • Der Rat der Stadt Bad Salzdetfurth hat die in der erneuten öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen in der Ratssitzung vom 13.10.2011 abgewogen.
  • Der Rat der Stadt Bad Salzdetfurth hat in der Ratssitzung vom 13.10.2011 den Satzungsbeschluss gefasst.
  • Der Bebauungsplan wurde am 09.11.2011 im Amtsblatt des Landkreises bekannt gemacht und hat somit Rechtskraft erlangt

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Bebauungsplan Nr. 71 “Am Kurpark“

Begründung zum Bebauungsplan Nr. 71 “Am Kurpark“