Inhalt

Bebauungsplan Nr. 17 "Schul-, Sport- und Freizeitzentrum", 6. Änderung, OT Detfurth

Ziel und Zweck

Ziel und Zweck der Planung war die Errichtung eines Biogasspeichers für das Gelände der ehemaligen Kläranlage in Detfurth. Durch das Vorhaben eines Biogasspeichers konnte eine bedarfsgerechte Strom- und Wärmeerzeugung unabhängig von der Gasgewinnung ermöglicht werden. Dies stellt einen wichtigen Beitrag im Sinne des angestrebten Energiewandels dar.

Planungstand

  • Aufstellungsbeschluss durch den Stadtrat am 15.10.2015
  • In der Zeit vom 14.12.2015 bis zum 05.01.2016 wurde die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt.
  • Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgte ab dem 01.12.2015 und läuft bis zum 05.01.2016
  • Die während der Trägerbeteiligung und vorgezogenen Bürgerbeteiligung eingegangenen Anregungen wurden gem. Abwägungsbeschluss des Rates der Stadt Bad Salzdetfurth vom 19.01.2016 berücksichtigt.
  • Der Rat der Stadt Bad Salzdetfurth beschloss in der Ratssitzung vom 19.01.2016 die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB. 
  • Öffentliche Auslegung vom 16.02.2016 – 16.03.2016
  • Der Rat der Stadt Bad Salzdetfurth hat die in der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen in der Ratssitzung vom 07.04.2016  abgewogen
  • Der Rat der Stadt Bad Salzdetfurth hat in der Ratssitzung vom 07.04.2016 den Satzungsbeschluss gefasst
  • Der Bebauungsplan wurde am 20.07.2016 im Amtsblatt des Landkreises bekannt gemacht und hat somit Rechtskraft erlangt