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Bebauungsplan Nr. 70 "Gartenweg", OT Bodenburg

Ziel und Zweck

Ziel und Zweck dieser Planung ist die Möglichkeit der Errichtung von Wohnbauvorhaben.

Planungsstand:

  • Aufstellungsbeschluss durch den Rat am 23.09.2009
  • In der Zeit vom 12.10.2009 bis zum 26.10.2009 wurde die vorgezogene Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt
  • Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgte vom 08.10.2009 bis zum 09.11.2009
  • Die während der Trägerbeteiligung eingegangenen Anregungen wurden gem. Abwägungsbeschluss des Rates der Stadt Bad Salzdetfurth vom 17.06.2010 berücksichtigt.
  • Der Rat der Stadt Bad Salzdetfurth beschloss in der Ratssitzung vom 17.06.2010 die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.
  • Öffentliche Auslegung vom 12.07.2010 – 12.08.2010
  • Der Rat der Stadt Bad Salzdetfurth hat die in der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen in der Ratssitzung vom 15.12.2009 abgewogen
  • Der Rat der Stadt Bad Salzdetfurth hat in der Ratssitzung vom 15.12.2009 den Satzungsbeschluss gefasst
  • Der Bebauungsplan wurde am 31.03.2010 im Amtsblatt des Landkreises bekannt gemacht und hat somit Rechtskraft erlangt.

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Bebauungsplanes Nr. 70 »Gartenweg«, OT Bodenburg

Begründung zum Bebauungsplan

Zusammenfassende Erklärung