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Bebauungsplan Nr. 69 "Bike Park Erweiterung", OT Bad Salzdetfurth

Ziel und Zweck

Ziel und Zweck der Planung ist die Vorhaltung von Flächen für Sportarten, die im wesentlichen im „Grünen“ ausgeübt werden. Durch diese Erweiterung sollen die im Bebauungsplan Nr. 69 „Bike Park Erweiterung“ vorgesehenen Nutzungen in westlicher Richtung erweitert und rechtlich abgesichert werden.

Planungsstand:

  • Aufstellungsbeschluss durch den Rat am 18.06.2009
  • In der Zeit vom 29.06.2009 bis zum 13.07.2009 wurde die vorgezogene Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt.
  • Die Träger öffentlicher Belange wurden gem. § 4 Abs. 1 BauGB vom 22.06.2009 bis zum 23.07.2009 beteiligt.
  • Die während der Trägerbeteiligung und vorgezogenen Bürgerbeteiligung eingegangenen Anregungen wurden gem. Abwägungsbeschluss des Rates der Stadt Bad Salzdetfurth vom 23.09.2009 berücksichtigt.
  • Der Rat der Stadt Bad Salzdetfurth beschloss in der Ratssitzung vom 23.09.2009 die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.
  • Öffentliche Auslegung vom 12.10.2009 – 12.11.2009
  • Der Rat der Stadt Bad Salzdetfurth hat die in der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen in der Ratssitzung vom 15.12.2009 abgewogen.
  • Der Rat der Stadt Bad Salzdetfurth hat in der Ratssitzung vom 15.12.2009 den Satzungsbeschluss gefasst.
  • Der Bebauungsplan wurde am 31.03.2010 im Amtsblatt des Landkreises bekannt gemacht und hat somit Rechtskraft erlangt.

Downloads:

Bebauungsplan

Begründung zum Bebauungsplan