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Bebauungsplan Nr. 23 "Maiental", 2. Änderung, OT Östrum
Ziel und Zweck
Durch die Änderung des Bebauungsplanes wurde ein weiteres Baufenster innerhalb des Geltungsbereiches ausgewiesen. Dies führte zu einer Nachverdichtung als auch Abrundung dieses Siedlungsbereiches, ohne den Grundcharakter des Wohnbereiches zu verändern.
Planungsstand:
- Aufstellungsbeschluss gem. § 13 a Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durch den Stadtrat am 24.09.2013
- Öffentliche Auslegung vom 04.10.2013 – 04.11.2013
- Der Rat der Stadt Bad Salzdetfurth hat die in der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen in der Ratssitzung vom 05.12.2013 abgewogen.
- Der Rat der Stadt Bad Salzdetfurth hat in der Ratssitzung vom 05.12.2013 den Satzungsbeschluss gefasst.
- Der Bebauungsplan wurde am 18.12.2013 im Amtsblatt des Landkreises bekannt gemacht und hat somit Rechtskraft erlangt.
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Dokumente
Bebauungsplan Nr. 23 "Maiental" 2. Änderung einschließlich Begründung (PDF, 806 kB)