Inhalt
Bebauungsplan Nr. 65 Hofkamp West OT Lechstedt
Ziel und Zweck
Ziel und Zweck der Planung war die Entwicklung eines Allgemeinen Wohngebietes im Ortsteil Lechstedt.
Planungsstand:
- Aufstellungsbeschluss durch den Rat am 01.12.2005
- In der Zeit vom 10.07.2006 bis zum 24.07.2006 wird die vorgezogene Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt
- Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vom 27.09.006 bis zum 30.10.2006
- Die während der Trägerbeteiligung eingegangenen Anregungen wurden gem. Abwägungsbeschluss des Rates der Stadt Bad Salzdetfurth vom 07.12.2006 berücksichtigt.
- Der Rat der Stadt Bad Salzdetfurth beschloss in der Ratssitzung vom 07.12.2006 die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.
- Öffentliche Auslegung vom 02.02.2007 - 02.03.2007
- Der Rat der Stadt Bad Salzdetfurth hat die in der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen in der Ratssitzung vom 28.06.2007 abgewogen.
- Der Rat der Stadt Bad Salzdetfurth hat die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB in der Ratssitzung vom 28.06.2007 beschlossen. Es wurde dabei gemäß § 4 Abs. 3 Satz 2 bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu geänderten Teilen abgegeben werden können.
- Erneute öffentliche Auslegung vom 10.07.2007 - 10.08.2007
- Der Rat der Stadt Bad Salzdetfurth hat die in der erneuten öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen in der Ratssitzung vom 27.09.2007 abgewogen.
- Der Rat der Stadt Bad Salzdetfurth hat in der Ratssitzung vom 27.09.2007 den Satzungsbeschluss gefasst.
- Der Bebauungsplan wurde am 21.11.2007 im Amtsblatt des Landkreises bekannt gemacht und hat somit Rechtskraft erlangt.
Downloads:
Bebauungsplan
Begründung zum Bebauungsplan
Zusammenfassende Erklärung