Inhalt

Bebauungsplan Nr. 63 "Golfplatz neu", 1. Änderung, OT Bad Salzdetfurth

Ziel und Zweck

Mit dem Ziel einer besseren Ausnutzbarkeit der vorhandenen überbaubaren Flächen
wurden Baugrenzen überarbeitet und angepasst.

Planungsstand:

  • Aufstellungsbeschluss gem. § 13 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durch den Stadtrat am 07.04.2011
  • In der Zeit vom 20.04.2011 bis zum 20.05.2011 wurde die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
  • Der Rat der Stadt Bad Salzdetfurth hat die in der öffentlichen Auslegungen eingegangenen Anregungen in der Ratssitzung vom 30.06.2011 abgewogen.
  • Der Rat der Stadt Bad Salzdetfurth hat in der Ratssitzung vom 30.06.2011 den Satzungsbeschluss gefasst.
  • Der Bebauungsplan wurde am 07.09.2011 im Amtsblatt des Landkreises bekannt gemacht und hat somit Rechtskraft erlangt.

Downloads:

Bebauungsplan einschließlich der Begründung