Inhalt

Ausleihe

Bücher und Brettspiele können drei Wochen ausgeliehen werden, für DVDs und Konsolenspiele gelten andere Fristen.

Die Rückgabe erfolgt in der Stadtbücherei während der Öffnungszeiten.  Zusätzlich steht in der Eingangshalle des Kulturbahnhofs eine Rückgabebox zur Verfügung. Die Box wird am nächsten Öffnungstag entleert und die Rückgabe registriert.  Die Bahnhofshalle ist täglich von 6 bis 22 Uhr geöffnet.

Und was ist, wenn das Buch dann noch nicht durchgelesen ist? 

Eine Verlängerung der Medienausleihe ist grundsätzlich möglich, wenn keine anderweitige Vorbestellung vorliegt. Eine Ausnahme gilt jedoch: die Ausleihe für im laufenden Jahr neu angeschaffte Bücher kann nicht verlängert werden.

Die Verlängerung der Ausleihe von E-Books ist nicht möglich. Der Zugriff auf das ausgeliehene Buch erlischt automatisch.

Die Ausleihmenge ist auf sieben Neuerscheinungen begrenzt. Das heißt, von den Medien, die in den letzten 12 Monaten angeschafft wurden, dürfen maximal sieben Stück gleichzeitig ausgeliehen werden. Für den restlichen Medienbestand gilt diese Begrenzung nicht.

Ausleihfristen:

Bücher 3 Wochen
Brettspiele 3 Wochen
Kassetten/ Hörbücher/ Audio-CDs 1 Woche
DVDs/ CD ROMs 1 Woche
Zeitschriften 1 Woche
E-Books Auswahl zwischen
7, 14 und 21 Tagen.

Für Fernleihen gelten andere Bedingungen: 

Fernleihen                            

1 Monat

Eine einmalige Verlängerung der Fernleihe ist in den meisten Fällen möglich. Die verleihende Bibliothek kann Leihfrist und Ausleihmodalitäten (Lesesaalbenutzung, Kopierverbot) einschränken.

Leihgebühr:

Die Medienausleihe ist grundsätzlich kostenlos. 

Leseausweis der Stadtbücherei:

Die Stadtbücherei arbeitet mit einem EDV-Verbuchungssystem. Für die Registrierung werden, Name, Geburtsdatum und Adresse erfasst. Als Nachweis wird der Personalausweis oder Reisepass benötigt. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr brauchen die Einwilligung einer/eines gesetzlichen Vertreterin/Vertreters. Danach wird ein Leseausweis ausgehändigt, der ein Jahr Gültigkeit besitzt. Die Nummer des Leseausweises und das Geburtsdatum des Nutzers/ der Nutzerin (in umgekehrter Reihenfolge gelesen) ergeben die Zugangsdaten für den Online-Katalog und das Portal für die E-Book-Ausleihe.

Mitarbeitende in Kindertagesstätten und Schulen haben die Möglichkeit, sich für Medien, die sie beruflich nutzen, einen Institutsausweis ausstellen zu lassen. Die Jahresgebühr der Bibliothek entfällt in diesem Fall; gegebenenfalls sind jedoch Medienausleih- und Mahngebühren zu zahlen.