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Bebauungsplan Nr. 2 »Seckelberg«, 6. Änderung, OT Heinde

Ziel und Zweck der Planung

Ziel und Zweck der Planung war es, die bisherigen Festsetzungen flexibler zu gestalten. Die vorherige Planung sah enge Baugrenzen und Baulinien vor, die eine Weiterentwicklung des Bereiches behindern. Insgesamt sollte eine größere überbaubare Fläche mit der Zweckbestimmung „Fläche für den Gemeinbedarf“ vorgesehen werden, die den künftigen Entwicklungen gerecht werden kann.

Planungsstand

  • Aufstellungsbeschluss gem. § 13 a Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durch den Stadtrat am 14.03.2019
  • Öffentliche Auslegung vom 29.03.2019 – 29.04.2019

  • Der Rat der Stadt Bad Salzdetfurth hat die in der öffentlichen Auslegungen eingegangenen Anregungen in der Ratssitzung vom 20.06.2019 abgewogen.

  • Der Rat der Stadt Bad Salzdetfurth hat in der Ratssitzung vom 20.06.2019 den Satzungsbeschluss gefasst.

  • Der Bebauungsplan wurde am 31.07.2019 im Amtsblatt des Landkreises bekannt gemacht und hat somit Rechtskraft erlangt.