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Flächennutzungsplanänderung Nr. 32

Ziel und Zweck

Ziel und Zweck der Planung war die Vorbereitung des Bebauungsplanes Nr. 65 "Hofkamp West" im Ortsteil Lechstedt auf der Ebene des Flächennutzungsplanes. Hierbei wurde die bisher als "Fläche für die Landwirtschaft" dargestellte Fläche in "Wohnbaufläche" umgewandelt.

Planungsstand:

  • Aufstellungsbeschluss durch den Rat am 01.12.2005 und 22.06.2006
  • In der Zeit vom 10.07.2006 bis zum 24.07.2006 wurde die vorgezogene Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt
  • Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vom 27.09.2006 bis zum 30.10.2006
  • Die während der Trägerbeteiligung eingegangenen Anregungen wurden gem. Abwägungsbeschluss des Rates der Stadt Bad Salzdetfurth vom 07.12.2006 berücksichtigt.
  • Der Rat der Stadt Bad Salzdetfurth beschloss in der Ratssitzung vom 07.12.2006 die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.
  • Öffentliche Auslegung vom 02.02.2007 - 02.03.2007
  • Der Rat der Stadt Bad Salzdetfurth hat die in der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen in der Ratssitzung vom 22.03.2007 abgewogen.
  • Der Rat der Stadt Bad Salzdetfurth hat den Feststellungsbeschluss zur 32. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.
  • Die Genehmigung durch die Kommunalaufsicht des Landkreises erfolgte mit Bescheid vom 30.05.2007.
  • Die Flächennutzungsplanänderung wurde am 04.07.2007 im Amtsblatt des Landkreises bekannt gemacht und hat somit Rechtskraft erlangt.