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Flächennutzungsplanänderung Nr. 35

Ziel und Zweck

Ziel und Zweck der Planung ist die Vorbereitung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 3 „Biogasanlage“ im Ortsteil Wesseln auf der Ebene des Flächennutzungsplanes. Hierbei soll die Errichtung einer Biogasanlage innerhalb des auf dem Plan dargestellten Bereiches erfolgen.In Anbetracht der Verknappung der fossilen Rohstoffreserven und auch der weiter voranschreitenden Klimaproblematik, wird es innerhalb der nächsten Jahre zu einem Wandel in der Energieerzeugung kommen. Folglich wird sich die Nutzung von erneuerbaren Energieträgern, wie auch der Biogasanlage, bald als unumgänglich darstellen. Die Stadtwerke Bad Salzdetfurth GmbH als Vorhabenträger haben sich intensiv mit dem Thema befasst, um mit einer Anlage zur Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien sowohl dem Klimaschutz, als auch der Versorgungssicherheit, abseits fossiler Rohstoffe, vor Ort Rechnung zu tragen. Die geplante Biogasanlage mit Blockheizkraftwerk erweist sich hier als wirtschaftlichstes und effizientestes Projekt, da mit ihr zum einen Strom erzeugt wird, zum Anderen wird aber auch die erzeugte Wärme vom Solebad als Abnehmer genutzt.

Planungsstand:

  • Aufstellungsbeschluss durch den Stadtrat am 23.09.2009
  • In der Zeit vom 04.11.2009 bis zum 18.11.2009 wird die vorgezogene Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt
  • Die Träger öffentlicher Belange wurden gem. § 4 Abs. 1 BauGB vom 27.10.2009 bis zum 27.11.2009 beteiligt.
  • Der Rat der Stadt Bad Salzdetfurth beschloss in der Ratssitzung vom 04.02.2010 die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.
  • Öffentliche Auslegung vom 15.02.2010 – 15.03.2010
  • Der Rat der Stadt Bad Salzdetfurth hat die in der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen in der Ratssitzung vom 15.04.2010 abgewogen.
  • Der Rat der Stadt Bad Salzdetfurth hat den Feststellungsbeschluss zur 35. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Ratssitzung vom 15.04.2010 beschlossen.
  • Die Genehmigung durch die Kommunalaufsicht des Landkreises erfolgte mit Bescheid vom 06.05.2010.
  • Die Flächennutzungsplanänderung wurde am 26.05.2010 im Amtsblatt des Landkreises bekannt gemacht und hat somit Rechtskraft erlangt.