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Flächennutzungsplanänderung Nr. 33

Ziel und Zweck

Ziel und Zweck der Planung ist die Vorbereitung des Bebauungsplanes Nr. 66 "Im Tannhofe Süd" im Ortsteil Groß Düngen auf der Ebene des Flächennutzungsplanes. Hierbei wurde die bisher als "Fläche für die Landwirtschaft" dargestellte Fläche (Bereich 1) in "Wohnbaufläche" umgewandelt. Zusätzlich ist die Änderung einer Fläche (Bereich 2) von „Wohnbaufläche“ in „Fläche für die Landwirtschaft“ erforderlich. Diese Änderung wurde ursprünglich als 32. Änderung des Flächennutzungsplanes gemeinsam mit einer Änderung für den Ortsteil Lechstedt begonnen. Der Bereich Lechstedt wurde während des Verfahrens allein weiter geführt und zum Abschluss gebracht. Der Bereich Groß Düngen wurde nunmehr als 33. Änderung des Flächennutzungsplanes weiter geführt und abgeschlossen.

Planungsstand:

  • Aufstellungsbeschluss durch den Rat am 01.12.2005 und 22.06.2006
  • In der Zeit vom 10.07.2006 bis zum 24.07.2006 wurde die vorgezogene Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt
  • Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vom 27.09.2006 bis zum 30.10.2006
  • Die während der Trägerbeteiligung eingegangenen Anregungen wurden gem. Abwägungsbeschluss des Rates der Stadt Bad Salzdetfurth vom 03.07.2008 berücksichtigt.
  • Der Rat der Stadt Bad Salzdetfurth beschloss in der Ratssitzung vom 03.07.2008 die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.
  • Öffentliche Auslegung vom 21.07.2008 – 21.08.2008
  • Der Rat der Stadt Bad Salzdetfurth hat die in der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen in der Ratssitzung vom 09.10.2008 abgewogen.
  • Der Rat der Stadt Bad Salzdetfurth hat den Feststellungsbeschluss zur 33. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Ratssitzung vom 09.10.2008 beschlossen.
  • Die Genehmigung durch die Kommunalaufsicht des Landkreises erfolgte mit Bescheid vom 05.12.2008.
  • Die Flächennutzungsplanänderung wurde am 17.12.2008 im Amtsblatt des Landkreises bekannt gemacht und hat somit Rechtskraft erlangt.