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Titelbild - Bürger
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Was erledige ich wo ?

Wir möchten es Ihnen leicht machen, für jede Angelegenheit schnell die zuständige Stelle zu finden.

Sie haben mehrere Möglichkeiten die entsprechende Aufgabe zu finden:

  • Geben Sie über die Suche einen Suchbegriff ein
  • Suchen Sie die Aufgabe in der alphabetischen Auflistung
  • Suchen Sie die Aufgabe über die Navigation Lebenslagen

 


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    Geburtsurkunde Ausstellung
    [Nr.99027002012000 ]

    Leistungsbeschreibung

    Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.

    An wen muss ich mich wenden?

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Fachlich freigegeben durch

    Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Gebühren

    • Gebühr: 70,00 Euro
      Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland
    • Gebühr: 15,00 Euro
      Ausstellung der Urkunde
    • Gebühr: 7,50 Euro
      Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde

    Online-Dienste

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    Zuständig

    Bitte wählen Sie Ihren Wohnort aus, damit die für Sie zuständige Stelle angezeigt werden kann.