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Was erledige ich wo ?

Wir möchten es Ihnen leicht machen, für jede Angelegenheit schnell die zuständige Stelle zu finden.

Sie haben mehrere Möglichkeiten die entsprechende Aufgabe zu finden:

  • Geben Sie über die Suche einen Suchbegriff ein
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    Erhöhtes Wohngeld beantragen
    [Nr.99107023011001 ]

    Leistungsbeschreibung

    Ein erhöhtes Wohngeld wird nur auf Antrag von der zuständigen Stelle bewilligt.

    Verfahrensablauf

    In der Regel wird das erhöhte Wohngeld wieder für 12 Monate bewilligt.

    Der Bewilligungszeitraum wird verkürzt, wenn zu erwarten ist, dass sich die für die Leistung von Wohngeld maßgeblichen Verhältnisse vor Ablauf von 12 Monaten verändern.

    An wen muss ich mich wenden?

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in dem/der die Antrag stellende Person ihren Wohnsitz hat.

    Voraussetzungen

    Das Wohngeld wird auf Antrag neu bewilligt, wenn sich im laufenden Bewilligungszeitraum

    • die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder erhöht,
    • die zu berücksichtigende Miete oder Belastung um mehr als 15 Prozent erhöht oder
    • sich das Gesamteinkommen um mehr als 15 Prozent verringert

    und dies zu einem höheren Wohngeld führt.

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    • ausgefülltes Antragsformular
    • Nachweise über das verringerte Einkommen
    • Nachweis über die erhöhte Miete oder Belastung
    • Nachweis über sonstige Änderungen

    Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen keine Gebühren an.

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Gezahlt wird bei positivem Bescheid ab dem 1. des Monats, in dem der Erhöhungsantrag gestellt worden ist.

    Was sollte ich noch wissen?

    Hat sich die Miete oder Belastung rückwirkend um mehr als 15 Prozent erhöht, kann ein erhöhtes Wohngeld ggf. auch rückwirkend bewilligt werden, frühestens jedoch ab Beginn des laufenden Bewilligungszeitraumes.

    Ausführliche Informationen gibt es vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:

    Fachlich freigegeben durch

    Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

    Online-Dienste

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    Zuständig

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