Was erledige ich wo ?
Wir möchten es Ihnen leicht machen, für jede Angelegenheit schnell die zuständige Stelle zu finden.
Sie haben mehrere Möglichkeiten die entsprechende Aufgabe zu finden:
- Geben Sie über die Suche einen Suchbegriff ein
- Suchen Sie die Aufgabe in der alphabetischen Auflistung
- Suchen Sie die Aufgabe über die Navigation Lebenslagen
Landschafts- und Grünordnungspläne
Leistungsbeschreibung
Landschaftspläne und Grünordnungspläne sind Instrumente des Naturschutzes und der Landschaftspflege für die Gebiete der zuständigen Stelle bzw. für Gebietsteile. Sie werden von den zuständigen Stellen im eigenen Wirkungskreis erstellt. Die Grundlagen der Landschaftspläne sind der vorliegende Landschaftsrahmenplan und der "Leitfaden Landschaftsplan". Er kann beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) bezogen werden.
Landschaftspläne sind aufzustellen, Grünordnungspläne können für Teilgebiete der zuständigen Stelle aufgestellt werden. Der Grünordnungsplan wird inhaltlich aus dem übergeordneten Landschaftsplan abgeleitet.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.