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Was erledige ich wo ?
Wir möchten es Ihnen leicht machen, für jede Angelegenheit schnell die zuständige Stelle zu finden.
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Straßenreinigung
[Nr.99108028000000 ]
Leistungsbeschreibung
Die Straßenreinigung für Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung geregelt.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.