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Titelbild - Bürger
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Was erledige ich wo ?

Wir möchten es Ihnen leicht machen, für jede Angelegenheit schnell die zuständige Stelle zu finden.

Sie haben mehrere Möglichkeiten die entsprechende Aufgabe zu finden:

  • Geben Sie über die Suche einen Suchbegriff ein
  • Suchen Sie die Aufgabe in der alphabetischen Auflistung
  • Suchen Sie die Aufgabe über die Navigation Lebenslagen

 


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    Wohnsitz Abmeldung
    [Nr.99115005070000 ]

    Leistungsbeschreibung

    Die Abmeldung einer Wohnung ist nur dann erforderlich, wenn Sie aus dieser Wohnung ausziehen, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen. Dies ist der Fall, wenn sie beispielsweise ins Ausland verziehen oder eine von mehreren Wohnungen aufgeben. Beachten Sie bitte hierzu auch die Hinweise in der Leistung zur Abmeldung eines Nebenwohnsitzes.

    Verfahrensablauf

    Bei einem Wohnungswechsel müssen Sie lediglich die neue Wohnung anmelden. Die zuständige Stelle des neuen Wohnortes informiert dann automatisch die Wegzugsgemeinde.

    Wenn Sie nicht umziehen, sondern lediglich eine von mehreren Wohnungen auflösen, können Sie diese Wohnung entweder bei der vor Ort zuständigen Stelle oder bei der für Ihren aktuellen Wohnsitz zuständigen Stelle abmelden.

    An wen muss ich mich wenden?

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Wohnungsgeberbestätigung
    • Meldeschein
    • Personalausweis

    Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen keine Gebühren an.

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Die Abmeldung muss spätestens 2 Wochen nach dem Auszug erfolgen.

    Anträge / Formulare

    Die zuständige Stelle hält den Meldeschein kostenfrei für Sie bereit.

    Der Meldeschein kann über viele kommunale Internetauftritte heruntergeladen werden. Mitunter ist es möglich, sich direkt über das Internet online anzumelden, wenn die zuständige Stelle ein entsprechendes Online-Meldeformular mit gesicherter elektronischer Übermittlung der Daten zur Verfügung stellt. Diese Meldung muss von Ihnen jedoch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterschrieben werden. Hierzu ist eine entsprechende Signaturkarte erforderlich. Diese ist über Teledienstleister, Banken und Sparkassen erhältlich.

    Online-Dienste

    Bitte wählen Sie in der Suchmaske Ihren Wohnort aus, damit die für Sie verfügbaren Online-Dienste angezeigt werden können.

    Zuständig

    Bitte wählen Sie Ihren Wohnort aus, damit die für Sie zuständige Stelle angezeigt werden kann.