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Titelbild - Bürger
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Was erledige ich wo ?

Wir möchten es Ihnen leicht machen, für jede Angelegenheit schnell die zuständige Stelle zu finden.

Sie haben mehrere Möglichkeiten die entsprechende Aufgabe zu finden:

  • Geben Sie über die Suche einen Suchbegriff ein
  • Suchen Sie die Aufgabe in der alphabetischen Auflistung
  • Suchen Sie die Aufgabe über die Navigation Lebenslagen

 


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    Wohnsitz Abmeldung des Hauptwohnsitzes
    [Nr.99115005070001 ]

    Leistungsbeschreibung

    Die Abmeldung eines Hauptwohnsitzes ist nur dann erforderlich, wenn Sie aus dieser Wohnung ausziehen, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen. Dies ist der Fall, wenn Sie beispielsweise ins Ausland verziehen. Wird ein Nebenwohnsitz zum neuen Hauptwohnsitz, ist ein Statuswechsel notwendig.

    An wen muss ich mich wenden?

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Meldeschein

    Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen keine Gebühren an.

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Die Abmeldung ins Ausland ist frühestens 1 Woche vor Auszug aus einer Wohnung möglich und muss 2 Wochen nach Auszug erfolgt sein.

    Anträge / Formulare

    Die zuständige Stelle hält kostenfreie Meldescheine für Sie bereit. Viele Stellen bieten diese auch bereits als Download im Internet an. Die erforderlichen Angaben können Sie auch vor Ort in das automatisierte Verfahren eingeben lassen.

    Fachlich freigegeben durch

    Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Online-Dienste

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    Zuständig

    Bitte wählen Sie Ihren Wohnort aus, damit die für Sie zuständige Stelle angezeigt werden kann.