Auszug - Ausschreibung Gas-Konzessionsvertrag; Hier: Zeitschiene, Zuschlagskriterien, Vertragsmuster
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Wortprotokoll Beschluss |
Herr Kasten erläuterte die sehr umfangreiche Vorlage.
Dies ist insbesondere der umfangreichen juristischen Entwicklung zu diesem Thema in den letzten Jahren geschuldet.
Es geht hier insbesondere darum, die Vorgaben des Bundesgerichtshofes und der europäischen Rechtsprechung zu den Grundsätzen der Transparenz und Nichtdiskriminierung zu beachten.
In diesen Verfahren wird verstärkt darauf geachtet, dass keine formellen Fehler begangen werden. Daher wurde eine energiewirtschaftlich spezialisierte Anwaltskanzlei beauftragt, das Verfahren mit zu begleiten.
Für die Vergabe gilt das Energiewirtschaftsgesetzt i.V. m. den Vorgaben der Konzessionsabgabeverordnung.
Das Verfahren ist in mehreren Schritten angelegt:
Im ersten Schritt sollen interessierte Bieter ihr Interesse bekunden und ihre Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde nachweisen.
Nur diese Bieter werden dann zu einer Angebotsabgabe aufgefordert.
Die Anforderungen an diese Nachweise sind in der Veröffentlichung im Bundesanzeiger (Anlage 1 der Vorlage) beschrieben.
Im zweiten Schritt wird die Stadt die ermittelten qualifizierten Bieter zur Abgabe eines Angebots auffordern.
Hierfür wird die Stadt den Bietern ein Musterkonzessionsvertrag (Anlage 2 der Vorlage) sowie die Verdingungsunterlagen (Anlage 3 der Vorlage) zur Verfügung stellen.
Der weitere Ablauf bis zur Neuvergabe der Konzession ergibt sich aus der Zeitschiene (Anlage 4 der Vorlage)
In dem Musterkonzessionsvertrag sind sowohl die Ziele des § 1 EnWG als auch mögliche fiskalische Interessen der Stadt berücksichtigt worden.
Herr Kasten erläuterte, dass sich die Mindestregelungsinhalte in einem sog. Hauptangebot wiederfinden und diese mit den festgelegten Zuschlagskriterien entsprechend gewichtet wurden. Hieraus ergibt sich eine Höchstpunktzahl von 1300 wenn die besten Alternativpositionen ausgewählt werden.
Zusätzlich haben die Bieter die Möglichkeit, die Regelungen des Hauptangebotes durch sog. Nebenangebote zu übertreffen und so Zusatzpunkte zu erzielen. Hier können nochmal zusätzlich 875 Punkte erzielt werden. Daraus ergibt sich eine maximale Punktzahl von 2175 Punkten.
Die Vorgabe dieser Zuschlagskriterien mit der entsprechenden Punktzahl dient der Transparenz des Verfahrens, da so eine Vergleichbarkeit der Leistungen ermöglicht wird.
Die Gewichtung und die entsprechenden Punkte sind hierbei nicht willkürlich festzulegen, sondern haben sich in den letzten Jahren insbesondere durch die Rechtsprechung entwickelt. Sie wurden daher auch sehr sorgsam ausgewählt.
So sind beispielsweise dem Kriterium der Versorgungssicherheit stets min. 25 % einzuräumen. (Rechtsprechung BGH)
Im Konzessionsvertrag sind folgende fiskalische Interessen der Stadt geregelt:
Höchstzulässige Konzessionsabgabe § 10, Folgekostenregelung § 8, Gemeinderabatt und Abrechnungsregelungen § 10
Darüber hinaus sind im Vertrag die Ziele des § 1 EnWG berücksichtigt, diese sind:
Versorgungssicherheit § 1, Preisgünstigkeit und Effizienz § 7, Verbraucherfreundlichkeit § 4, Umweltverträglichkeit/Einbindung erneuerbarer Energien § 5.
Im Anschluss wurden einige inhaltliche Fragen zum Verfahren und zum Musterkonzessionsvertrag beantwortet.
Auf Anfrage von Herrn Fibich sagte Herr Kasten, dass ca. 25 – 30.000 Euro Beratungskosten entstehen werden.
Aufgrund des sehr komplexen Verfahrens erklärte Herr Neumann, das er über die vereinbarte anwaltliche Beratung froh sei und es ihm ein gutes Gefühl geben würde.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, das Ausschreibungsverfahren zur Neuvergabe des Gas-Konzessionsvertrages gem. den als Anlagen 1 bis 3 beigefügten Vergabeunterlagen durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig