Vorlage - 2018/0056/VV
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Erläuterungen:
Das Land hat die allgemeine Beitragsfreiheit im Kindergarten eingeführt. Für Kinder, die das dritte Lebensjahr vollendet haben besteht somit bis zu ihrer Einschulung Anspruch darauf, eine Tageseinrichtung beitragsfrei zu besuchen.
Zur Kompensierung der ausfallenden Elternbeiträge gewährt das Land den Kindertagesstätten als Ausgleich einen erhöhten Personalkostenzuschuss. Sofern diese die Summe der ausfallenden Elternbeiträge nicht deckt, wird die Deckungslücke dann über die mit den Kindergärten bestehenden Betriebsführungsverträge im Rahmen der Defizitabdeckung seitens der Stadt übernommen.
Für die Kinderspielkreise Salzekrümel und Pusteblume gibt es solche konkreten Betriebsführungsverträge nicht. Der Kinderspielkreis Salzekrümel betreut an drei Vormittagen in der Woche bis zu 12 Kinder im Alter zwischen 2 und 4 Jahren. Den Kinderspielkreis Pusteblume wiederum besuchen montags bis freitags bis zu 10 Kinder der Altersgruppe 3-6 Jahre. Beide Einrichtungen erhalten keine Personalkostenzuschüsse des Landes, da sie nicht die dafür vorgegebenen Voraussetzungen erfüllen.
Sie decken ihre anfallenden Ausgaben maßgeblich durch die Elternbeitragseinnahmen, die ihnen aber nun durch die Einführung der Beitragsfreiheit teilweise (bei den Salzekrümeln) bzw. ganz (bei der Pusteblume) wegbrechen.
Beide Betreuungseinrichtungen tragen im Bereich der Kernstadt seit Jahren mit dazu bei, die seitens der Eltern bestehenden Betreuungsnotwendigkeiten zu erfüllen. Ohne eine Erstattung der wegfallenden Einnahmen würden beide Einrichtungen binnen kurzer Frist ihren Betrieb einstellen müssen, da sie ihre Ausgaben nicht mehr bestreiten könnten. Freie Plätze in anderen Einrichtungen im Stadtgebiet stehen für diese Kinder aktuell nicht zur Verfügung.
Es wird daher seitens der Verwaltung dringend empfohlen, beiden Einrichtungen auf entsprechenden Nachweis hin die ausfallenden Elternbeiträge im Sinne eines Betriebskostenzuschusses zu erstatten.
Ferner wird die Verwaltung gemeinsam mit den beiden Einrichtungen nach Möglichkeiten suchen, die entstehenden Einnahmeausfälle anderweitig zu erwirtschaften.
Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsausschuss beschließt die Erstattung der ausfallenden Elternbeitragseinnahmen an die Kinderspielkreise Salzekrümel und Pusteblume im Sinne der der vorstehenden Erläuterungen zunächst für die Kindergartenjahre 2018/2019 und 2019/2020.
Auswirkungen auf den Stadtentwicklungsprozess "Konsequent in die Zukunft“:
Ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot für Kinder ist für die Attraktivität von Bad Salzdetfurth als Wohnort unerlässlich. Der Aktionsbereich Wohnen formuliert diesen Anspruch als maßgeblichen Faktor für junge zuzugswillige Familien.
Finanzielle Auswirkungen:
Monatlich max. ca. 1.500 € für beide Einrichtungen zusammen. Jährlich mithin max. 18.000 €. Anteilig für 2018 7.500 € (beginnend ab August). Entsprechende Haushaltsmittel stehen unter der Kontierung 36.05.01.43180010 bereit
Anlage/n:
Keine