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Titelbild - Bürger
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Vorlage - 2018/0066/IV  

Betreff: Haushaltsplan 2019 - Entwurf Fachbereich 1
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Verfasser:Eggers, Daniela
Federführend:Fachbereich 1 Bearbeiter/-in: Eggers, Daniela
Beratungsfolge:
Ausschuss Fachbereich 1 (Finanzen, Tourismus, Jugend und Kultur) Vorberatung
06.11.2018 
öffentliche Sitzung des Ausschusses Fachbereich 1 (Finanzen, Tourismus, Jugend und Kultur) (offen)   

Sachverhalt
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Erläuterungen:
Mit dem beiliegenden Zahlenwerk wird der Entwurf des Haushaltsplans 2019 für die Stadt Bad Salzdetfurth vorgelegt. Jeder Ausschuss erhält in einer eigenen Verwaltungsvorlage einen kurzen Überblick über den Gesamthaushalt sowie Erläuterungen zu dem jeweiligen Teilhaushalt zur Beratung. Die Ausschüsse beraten über folgende Teilhaushalte:

 

Ausschuss Fachbereich 1: Teilhaushalt 01 (Bürgermeister) und Teilhaushalt 10 (Finanzen, Tourismus, Jugend und Kultur)                           

Ausschuss Fachbereich 2: Teilhaushalt 20 (Bildung, Kinderbetreuung, Sicherheit und Ordnung, Personal) ohne das Produkt Grundschulen

Schulausschuss: aus dem Teilhaushalt 20 nur das Produkt Grundschulen

Ausschuss Fachbereich 3: Teilhaushalt 30 (Bau, Wohnen, Umwelt)

 

In jedem Teilhaushalt werden die zugeordneten Produkte einzeln dargestellt. Zu jedem Produkt gibt es einen Ergebnishaushalt und einen Finanzhaushalt. Im Ergebnishaushalt werden die Erträge und Aufwendungen (Jahresergebnis) nach Arten getrennt ausgewiesen. Der Finanzhaushalt gibt einen Überblick über die voraussichtliche finanzielle Lage der Stadt Bad Salzdetfurth. Er stellt dar, ob sich aus der laufenden Verwaltungstätigkeit oder der Investitionstätigkeit ein Finanzmittelbedarf ergibt und wie ein Fehlbetrag aus Investitionstätigkeit gedeckt werden soll. Welche einzelnen Investitionen geplant sind, lässt sich dem Investitionsprogramm entnehmen. Investitionen über 10.000 € werden einzeln dargestellt, wohingegen Investitionen unter 10.000 € je Produkt zusammengefasst wurden.

 

Als Anlagen erhält jeder das Zahlenwerk des zu beratenden Teilhaushalts mit dem dazugehörigen Investitionsprogramm. Zudem ist der Vorlage des FB 1 der Entwurf des Vorberichts beigefügt, der jedoch für alle Ausschüsse Informationen enthält. Der Vorbericht gibt einen Überblick über die Entwicklung und den Stand der Haushaltswirtschaft. Die wesentlichen Erträge und Aufwendungen sowie die Entwicklung des Vermögens und der Schulden  werden für den Gesamthaushalt dargestellt.

 

ERGEBNISHAUSHALT

Der Entwurf des Ergebnishaushaltes weist in den ordentlichen Erträgen 24.263.000 € und den ordentlichen Aufwendungen 24.162.400 € aus. Für noch nicht abgearbeitete Hochwasserschäden, für die auch Zuschussanträge beim Land gestellt wurden, werden außerordentliche Erträge in Höhe von 402.400 € bei außerordentlichen Aufwendungen von 503.000 € veranschlagt. Insgesamt ist der Ergebnishaushalt somit ausgeglichen.

 

Erträge und Aufwendungen, die sich über alle Teilhaushalte verteilen

 

Bei den Auflösungserträgen aus Sonderposten handelt es sich um Zuwendungen für Investitionen. Diese werden über den Zeitraum der Nutzungsdauer analog zu den Abschreibungen aufgelöst, da sich die Zuwendung wirtschaftlich nicht nur auf das Jahr des Zahlungseingangs bezieht, sondern auf alle Jahre, in denen der mit der Zuwendung finanzierte Vermögensgegenstand von der Stadt genutzt wird. Für das Jahr 2019 wird bei diesen Auflösungserträgen mit einer Gesamtsumme in Höhe von 1.534.400 € gerechnet. Da für das Jahr 2017 noch keine Auflösungserträge errechnet wurden, kann das dort ausgewiesene Rechnungsergebnis nicht als Anhaltspunkt herangezogen werden.

 

 

Die Gesamtaufwendungen für aktives und passives Personal betragen für das Jahr 2019 voraussichtlich 5.072.600 €. Sie liegen damit unter den Personalaufwendungen des Nachtrags, da die erstmalige Bildung der Pensionsrückstellung für den neuen Bürgermeister den Ansatz 2018 erhöht hat.

 

Der bis zum 31.08.2020 geltende Tarifvertrag sieht nach der im laufenden Haushaltsjahr zum 01.03.2018 erfolgten Erhöhung der Tabellenentgelte für Tarifbeschäftigte um durchschnittlich 3,19 % eine weitere Erhöhung zum 01.04.2019 um durchschnittlich 3,19 % vor. Diese wurde für 2019 einkalkuliert.

 

Für die aktiven Beamten wurde eine lineare Erhöhung um 2,0 % prognostiziert.

 

Die Personalkosten sind mit entsprechenden Anteilen wiederum den Produkten in denen sie

überwiegend anfallen zugeordnet. Durch die laufende Überarbeitung der Prozentanteile haben sich erneut in einigen Produkten Verschiebungen gegenüber den Vorjahren ergeben.

  

Um im Hinblick auf eine intergenerative Gerechtigkeit den Werteverzehr von Vermögensgegenständen darzustellen, fallen Abschreibungen an. Die Abschreibungen werden dem Produkt angelastet, welches den Vermögensgegenstand auch nutzt. Es fallen voraussichtlich Abschreibungen in Höhe von insgesamt 2.739.500 € an. Da für das Jahr 2017 noch keine Abschreibungen errechnet wurden, kann das dort ausgewiesene Rechnungsergebnis nicht als Anhaltspunkt herangezogen werden.

 

Wie bereits in den letzten Haushalten auch wird neben dem Jahresergebnis in den Teil- und Produkthaushalten in Zeile 29 das Ergebnis unter Berücksichtigung der internen Leistungsbeziehungen ausgewiesen. Dahinter verbergen sich die Leistungen, die das Grundstücks- und Gebäudemanagement für die „anmietenden Produkte“ erbringt. Nur durch die Weiterleitung in die die Kosten verursachenden Produkte entsteht in den betroffenen Produkten eine Kostentransparenz, die für eine fundierte Entscheidungsfindung erforderlich ist. Auf das Gesamtergebnis haben diese internen Leistungsbeziehungen keine Auswirkungen, da sie sich in Aufwendungen und Erträgen ausgleichen.

 

Produkte des Teilhaushalts 10

11.01.07 – Organisation und Öffentlichkeitsarbeit

Für die Fortsetzung und Ausgestaltung des Projekts „Konsequent in die Zukunft“  ist bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen ein Betrag in Höhe von 30.000 € veranschlagt.

 

11.01.08 – Finanzverwaltung

Im Wesentlichen handelt es sich um Fortbildungskosten sowie die Prüfungsgebühren für die Jahresabschlüsse.

 

11.01.11. – Informations- und Kommunikationstechnik

Bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sind Ersatzbeschaffungen für PC`s, Monitore etc. veranschlagt.  Darüber hinaus sind hier die jährlichen Pflege- und Wartungskosten für die EDV, Mieten für Drucker und Kopiersysteme sowie für Onlinedienste eingeplant.

 

28.01.01 – Heimat- und Kulturpflege

Ab dem Jahr 2021 ist die Unterbringung des Museums in den neuen Räumlichkeiten geplant. Da die Aufwendungen hierfür im Produkt Grundstücks- und Gebäudemanagement ausgewiesen werden, steigen die internen Leistungsverrechnungen an.

 

53.01.01 – Konzessionsabgabe Strom

Der Ansatz wurde an die Rechnungsergebnisse der Vorjahre angepasst.

 

57.05.01 – Tourismus

Die Erträge aus öffentlich-rechtlichen Entgelten setzen sich aus Strom- und Wassergebühren für den Wohnmobilstellplatz und aus den Kurbeiträgen zusammen.

Die privatrechtlichen Entgelte beinhalten Einnahmen für die Adventure-Golf-Anlage, die Salzgrotte, den Wohnmobilstellplatz und aus Stadtführungen.

 

Größte Aufwandsposition in diesem Produkt mit einem Volumen von 700.000 € ist die jährliche Verlustabdeckung für die Kurbetriebs GmbH. Die Sach- und Dienstleistungen beinhalten im Wesentlichen folgende Aufwendungen:

Unterhaltung Wartung und Verkehrssicherung der Adventuregolfanlage, des Bike und Outdoorparks und der über 100 km Wanderwege, Werbung in Form von Plakaten, Flyern, Anzeigen und Messeauftritten sowie den regelmäßigen Nachdruck der allgemeinen Info-Broschüre Kosten für die Tourist-Information.

 

In den sonstigen ordentlichen Aufwendungen sind insbesondere Kosten in Höhe von 150.000 € für die Aufgaben des Fremdenverkehrs enthalten, die die Stadt dem Kurbetrieb erstattet.

 

61.01.01 –Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen

Nachfolgend die wesentlichen Erträge und Aufwendungen:

 

 

RE 2017

Ansatz 2018

Ansatz 2019

Ansatz 2020

Ansatz 2021

Ansatz 2022

Grundsteuer A

119.766

119.300

117.900

117.900

117.900

117.900

Grundsteuer B

2.594.919

2.595.000

2.566.400

2.566.400

2.566.400

2.566.400

Gewerbesteuer

3.216.011

3.700.000

3.755.000

3.800.000

3.800.000

3.800.000

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

5.571.642

6.000.000

6.436.700

6.746.200

7.047.000

7.411.000

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

621.602

800.000

811.400

799.000

815.000

831.000

Schlüsselzuweisungen vom Land

2.554.952

3.400.000

2.764.000

2.913.000

2.727.000

2.591.000

Zuweisung übertragener Wirkungskreis

254.400

258.800

260.000

265.000

271.000

276.000

Gewerbesteuerumlage

474.159

700.000

625.000

330.000

330.000

330.000

Kreisumlage

6.318.741

7.178.300

7.262.000

7.635.000

7.812.000

7.991.000

 

Die Hebesätze für die Grundsteuern und die Gewerbesteuer sind unverändert. Für die Berechnung der Gemeindeanteile an der Einkommensteuer und an der Umsatzsteuer sowie der Schlüsselzuweisungen sind die Orientierungsdaten vom 12.07.2018 zu Grunde gelegt worden. Bei den Schlüsselzuweisungen ist auf Grund der im Jahr 2018 gestiegenen Gewerbesteuererträge mit deutlich geringeren Erträgen als im Vorjahr zu rechnen.

 

Die Aufwendungen für die Kreisumlage steigen auf den ersten Blick nur wenig an. Dies relativiert sich jedoch, da nach derzeitigem Kenntnisstand auf Grund der Gewerbesteuermehrerträge im Jahr 2018 eine Rückstellung für die darauf entfallende Kreisumlage in Höhe von voraussichtlich 205.000 € zu bilden ist. Insgesamt ist im Jahr 2019 mit einer Auszahlung der Kreisumlage in Höhe von 7.467.000 € zu rechnen.

 

FINANZHAUSHALT

Im Finanzhaushalt werden die kassenwirksamen Zahlungsflüsse dargestellt. Dieser Teil des Haushalts dient der Liquiditätsplanung und der Darstellung der Investitionstätigkeit.

 

Bei der laufenden Verwaltungstätigkeit werden die kassenwirksamen Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushalts übernommen. Nicht kassenwirksame Erträge und Aufwendungen wie z.B. die Auflösungserträge aus Sonderposten, Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen, Zuführungen zu Rückstellungen und Abschreibungen spielen hier keine Rolle. Ebenso nicht enthalten sind die inneren Verrechnungen, da diese nicht zahlungswirksam sind. Bei geplanten Einzahlungen in 2019 in Höhe von 23.036.900 € und geplanten Auszahlungen in Höhe von 21.780.900 € ergibt sich ein Zahlungsmittelüberschuss in Höhe von 1.256.000 €. Dieser ist zunächst zur ordentlichen Tilgung der Investitionsdarlehn zu verwenden. Da der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit voraussichtlich im Planjahr 2019 und auch in den Finanzplanungsjahren positiv ist, sind die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit durch Einzahlungen in diesem Bereich gedeckt, so dass die Liquidität gesichert ist.

 

Die Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit werden in den einzelnen Produkten zunächst nur als Summe ausgewiesen. Im beigefügten Investitionsprogramm werden die geplanten Vorhaben dann mit den zu erwartenden Ein- und Auszahlungen detailliert als Maßnahme aufgeführt.

 

Die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit belaufen sich voraussichtlich auf 1.514.400 €. Bei einer Gesamtinvestitionssumme von 3.959.400 € ergibt sich daher ein Kreditbedarf in Höhe von 2.428.700 €, da die Zuführung an die Versorgungsrücklage in Höhe von 16.300 € nicht kreditfinanziert wird. Stellt man diesem Kreditbedarf die Tilgung des Jahres 2019 gegenüber, so ergibt sich eine Nettoneuverschuldung von 1.570.900 €. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei der veranschlagten Kreditermächtigung 2019 um einen Höchstbetrag handelt. Sollten die geplanten Auszahlungen für Investitionen geringer ausfallen, so würde sich selbstverständlich auch der Kreditbedarf verringern. Darüber hinaus ist je nach Verlauf des Haushaltsjahres zu prüfen, inwiefern Überschüsse aus laufender Verwaltungstätigkeit für Investitionen verwendet werden können. Auch für die Jahre 2020 und 2021 ist zunächst mit einer Neuverschuldung zu rechnen.

 

Der hohe Kreditbedarf ergibt sich neben der Durchführung von umfangreichen Baumaßnahmen und Investitionen in die Feuerwehr insbesondere aus der Erschließung neuer Baugebiete.

Hinweis: Für die geplanten Straßenausbauten wurden in der Haushaltsplanung zunächst Straßenausbaubeiträge nach dem bisher geltenden Recht veranschlagt. Je nach Entscheidung über den Fortbestand bzw. eine Änderung der Straßenausbaubeitragssatzung einschließlich möglicher Alternativfinanzierungen sind hier sodann Anpassungen erforderlich.

 

Produkte des Teilhaushalts 10 

11.01.11. – Informations- und Kommunikationstechnik

Die Maßnahmen Friedhofsverwaltungssoftware, Einführung e-Rechnung sowie Erweiterung der Einwohnermeldeamts-Software wurden im Jahr 2018 geplant aber noch nicht umgesetzt. Die bisherigen Ansätze werden daher in das Folgejahr vorgetragen. Die fortgeschrittene Planung und vorliegende Angebote erfordern eine Anpassung der bisherigen Ansätze wie sie dem Investitionsprogramm zu entnehmen sind.

Darüber hinaus ist die Anschaffung eines neuen Servers erforderlich.

 

42.01.01 – Förderung des Sports

Für die Errichtung des Ballfangzauns in Gr. Düngen werden 25.000 € zur Verfügung gestellt. Zudem wird der Austausch des Ballfangzaunes im Ernst-Hopf-Stadion fortgesetzt.

 

57.05.01 – Tourismus

Für die Zertifizierung Wanderbares Deutschland sowie für die Errichtung von Themenwegen (Wasser- und Salzweg) werden bei der Maßnahme Verbesserung touristischer Infrastruktur 25.000 € bereitgestellt.

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:
Entwurf des Gesamthaushalts 2019

Entwurf des Teilhaushalts BM

Entwurf des Teilhaushalts FB 1

Entwurf Investitionsprogramm FB 1

Entwurf Vorbericht

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf Gesamthaushalt 2019 (41 KB)    
Anlage 2 2 Entwurf Teilhaushalt BM (57 KB)    
Anlage 3 3 Entwurf Teilhaushalt FB 1 (119 KB)    
Anlage 4 4 Entwurf Investitionsprogramm FB 1 (21 KB)    
Anlage 5 5 Entwurf Vorbericht (380 KB)