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Titelbild - Bürger
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Vorlage - 2011/0056/VV  

Betreff: Übernahme von Hilfsfunktionen durch die Ortsbürgermeisterinnen / den Ortsbürgermeister
Status:öffentlichVorlage-Art:Verwaltungsvorlage
Verfasser:Karl-Otto WedekinProdukt:11.01.06/45
Federführend:Fachbereich 1 Bearbeiter/-in: Wedekin, Karl-Otto
Beratungsfolge:
Ortsrat Bodenburg Entscheidung
07.11.2011 
öffentliche konstituierende Sitzung des Ortsrates Bodenburg ungeändert beschlossen   
Ortsrat Detfurth Entscheidung
21.11.2011 
öffentliche konstituierende Sitzung des Ortsrates Detfurth ungeändert beschlossen   
Ortsrat Heinde Entscheidung
25.11.2011 
öffentliche konstituierende Sitzung des Ortsrates Heinde ungeändert beschlossen   
Ortsrat Lechstedt Entscheidung
17.11.2011 
öffentliche konstituierende Sitzung des Ortsrates Lechstedt ungeändert beschlossen   
Ortsrat Bad Salzdetfurth Entscheidung
07.11.2011 
öffentliche konstituierende Sitzung des Ortsrates Bad Salzdetfurth (offen)   
Ortsrat Breinum Entscheidung
17.11.2011 
öffentlichen konstituierenden Sitzung des Ortsrates Breinum (offen)   
Ortsrat Groß Düngen Entscheidung
21.11.2011 
öffentliche konstituierenden Sitzung des Ortsrates Groß Düngen (offen)   
Ortsrat Wehrstedt Entscheidung
10.11.2011 
öffentliche konstituierende Sitzung des Ortsrates Wehrstedt (offen)   
Ortsrat Wesseln Entscheidung
10.11.2011 
öffentliche konstituierenden Sitzung des Ortsrates Wesseln (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Nach § 95 Abs. 2 NKomVG erfüllen die Ortsbürgermeisterinnen / Ortsbürgermeister mit der Annahme ihrer Wahl Hilfsfunktionen für die Verwaltung; sie können die Übernahme der Hilfsfunktionen jedoch ablehnen.

 

In der abgelaufenen Wahlperiode wurde die Hilfsfunktion von allen Ortsbürgermeisterinnen / Ortsbürgermeistern wahrgenommen. Im Interesse einer bürgernahen Verwaltung schlägt die Verwaltung auch für die neue Wahlperiode die Übernahme der Hilfsfunktionen vor. Die Ortsbürgermeisterinnen / Ortsbürgermeister sind dafür in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.

 

Die Hilfsfunktionen werden gemäß § 4 Abs. 3 der Hauptsatzung vom Bürgermeister durch eine Dienst- und Geschäftsanweisung näher bestimmt. Unter Berücksichtigung der in der vergangenen Wahlperiode tatsächlich wahrgenommenen Aufgaben hat sich diese Dienst- und Geschäftsanweisung bewährt und ist dieser Vorlage beigefügt.

 

Die Ortsräte werden gebeten, im Rahmen ihres Anhörungsrechts zur Übertragung der Hilfsfunktionen Stellung zu nehmen.

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Ortsrat befürwortet die Übernahme von Hilfsfunktionen durch die Ortsbürgermeisterin / den Ortsbürgermeister.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Ortsbürgermeisterinnen / Ortsbürgermeister mit Hilfsfunktion erhalten eine 40,-- EUR höhere Aufwandsentschädigung als Ortsbürgermeisterinnen / Ortsbürgermeister ohne Hilfsfunktion.

Anlage: Dienst- und Geschäftsanweisung vom 04

Anlage:   Dienst- und Geschäftsanweisung vom 04.11.2011

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 3.05.1 Dienstanweisung OB und OV 2011 (68 KB)