Vorlage - 2011/0058/VV
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Erläuterungen:
Der bisherige Schiedsmann für das Gebiet der Stadt Bad Salzdetfurth, Herr Peter Kern, Dörenberg 16, hat sein Ehrenamt als Schiedsmann niedergelegt. Der aufsichtführende Richter des Amtsgerichtes Hildesheim wird Herrn Kern von seinem Amt entpflichten.
Für den Schiedsamtsbezirk Bad Salzdetfurth ist deshalb eine neue Schiedsperson zu wählen.
Um die Amtsperiodengleichheit zu wahren, sollte die stellvertretende Schiedsperson ebenfalls neu gewählt werden.
Da die Stadt Bad Salzdetfurth nur einen Schiedsamtsbezirk bildet, ist auch nur die Berufung einer Schiedsperson und einer stellvertretenden Schiedsperson erforderlich.
Gemäß § 3 Abs.2 des Niedersächsischen Schiedsämtergesetz (NSchÄG) kann Schiedsperson nicht sein, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.
Gemäß § 3 Abs. 2 NSchÄG soll zur Schiedsperson nicht berufen werden:
1. wer das 30. Lebensjahr nicht vollendet hat;
2. wer nicht im Schiedsmannsbezirk wohnt;
3. wer durch gerichtliche Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.
Gemäß § 4 NSchÄG wird die Schiedsperson vom Rat der Gemeinde auf 5 Jahre gewählt. Die Ortsräte sind gem. § 94 Abs. 1 Nr. 8 NKomVG vorher zu hören.
Gemäß § 5 NSchÄG bedarf die gewählte Schiedsperson der Bestätigung durch den aufsichtführenden Richter des Amtsgerichtes Hildesheim.
Herr Wolfgang Dettmer, Dörenberg 15, hat sich für das Amt des Schiedsmannes des Schiedsamtsbezirks der Stadt Bad Salzdetfurth beworben. Herr Dettmer erfüllt die genannten Voraussetzungen.
Die bisherige stellvertretende Schiedsfrau, Frau Christiane Rodenbeck, würde ihre Funktion als stellvertretende Schiedsfrau weiterhin ausüben.
Beschlussvorschlag:
Herr Wolfgang Dettmer wird zum Schiedsmann und Frau Christiane Rodenbeck zur stellv. Schiedsfrau für den Schiedsamtsbezirk Bad Salzdetfurth auf die Dauer von 5 Jahren gewählt.
Finanzielle Auswirkungen:
Sachmittel wie bisher