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Titelbild - Bürger
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Vorlage - 2011/0058/VV  

Betreff: Wahl der Schiedspersonen für den Schiedsamtsbezirk Bad Salzdetfurth
Status:öffentlichVorlage-Art:Verwaltungsvorlage
Verfasser:Klaus Kandziora
Federführend:Fachbereich 2 Bearbeiter/-in: Kandziora, Klaus
Beratungsfolge:
Ortsrat Bodenburg Anh?rung
07.11.2011 
öffentliche konstituierende Sitzung des Ortsrates Bodenburg ungeändert beschlossen   
Ortsrat Detfurth Anh?rung
21.11.2011 
öffentliche konstituierende Sitzung des Ortsrates Detfurth ungeändert beschlossen   
Ortsrat Heinde Anh?rung
25.11.2011 
öffentliche konstituierende Sitzung des Ortsrates Heinde ungeändert beschlossen   
Ausschuss Fachbereich 2 (Bildung, Kinderbetreuung, Sicherheit und Ordnung, Personal) Vorberatung
06.02.2012 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses Fachbereich 2 (Bildung, Kinderbetreuung, Sicherheit und Ordnung, Personal) ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Ortsrat Bad Salzdetfurth Anh?rung
07.11.2011 
öffentliche konstituierende Sitzung des Ortsrates Bad Salzdetfurth (offen)   
Ortsrat Breinum Anh?rung
17.11.2011 
öffentlichen konstituierenden Sitzung des Ortsrates Breinum (offen)   
Ortsrat Groß Düngen Anh?rung
21.11.2011 
öffentliche konstituierenden Sitzung des Ortsrates Groß Düngen (offen)   
Ortsrat Lechstedt Anh?rung
17.11.2011 
öffentliche konstituierende Sitzung des Ortsrates Lechstedt (offen)   
Ortsrat Wehrstedt Anh?rung
10.11.2011 
öffentliche konstituierende Sitzung des Ortsrates Wehrstedt (offen)   
Ortsrat Wesseln Anh?rung
10.11.2011 
öffentliche konstituierenden Sitzung des Ortsrates Wesseln (offen)   
Stadtrat Entscheidung
15.03.2012 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates (offen)   
Ortsvorsteher/ -in Listringen Anh?rung
Ortsvorsteher/-in Hockeln Anh?rung
Ortsvorsteher/-in Klein Düngen Anh?rung
Ortsvorsteher/-in Östrum Anh?rung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Erläuterungen:

Erläuterungen:

 

Der bisherige Schiedsmann für das Gebiet der Stadt Bad Salzdetfurth, Herr Peter Kern, Dörenberg 16, hat sein Ehrenamt als Schiedsmann niedergelegt. Der aufsichtführende Richter des Amtsgerichtes Hildesheim wird Herrn Kern von seinem Amt entpflichten.

 

Für den Schiedsamtsbezirk Bad Salzdetfurth ist deshalb eine neue Schiedsperson zu wählen.

 

Um die Amtsperiodengleichheit zu wahren, sollte die stellvertretende Schiedsperson ebenfalls neu gehlt werden.

 

Da die Stadt Bad Salzdetfurth nur einen Schiedsamtsbezirk bildet, ist auch nur die Berufung einer Schiedsperson und einer stellvertretenden Schiedsperson erforderlich.

 

Gemäß § 3 Abs.2 des Niedersächsischen Schiedsämtergesetz (NSchÄG) kann Schiedsperson nicht sein, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.

 

Gemäß § 3 Abs. 2 NSchÄG soll zur Schiedsperson nicht berufen werden:

1.         wer das 30. Lebensjahr nicht vollendet hat;

2.         wer nicht im Schiedsmannsbezirk wohnt;

3.         wer durch gerichtliche Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.

 

Gemäß § 4 NSchÄG wird die Schiedsperson vom Rat der Gemeinde auf 5 Jahre gewählt. Die Ortsräte sind gem. § 94 Abs. 1 Nr. 8 NKomVG vorher zu hören.

 

Gemäß § 5 NSchÄG bedarf die gewählte Schiedsperson der Bestätigung durch den aufsichtführenden Richter des Amtsgerichtes Hildesheim.

 

Herr Wolfgang Dettmer, Dörenberg 15, hat sich für das Amt des Schiedsmannes des Schiedsamtsbezirks der Stadt Bad Salzdetfurth beworben. Herr Dettmer erfüllt die genannten Voraussetzungen.

 

Die bisherige stellvertretende Schiedsfrau, Frau Christiane Rodenbeck, würde ihre Funktion als stellvertretende Schiedsfrau weiterhin ausüben.

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Herr Wolfgang Dettmer wird zum Schiedsmann und Frau Christiane Rodenbeck zur stellv. Schiedsfrau für den Schiedsamtsbezirk Bad Salzdetfurth auf die Dauer von 5 Jahren gewählt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Sachmittel wie bisher