Vorlage - 2013/0063/IV
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Erläuterungen:
Der Stellenplan ist nach § 113 Abs. 2 Satz 2 NKomVG Teil des Haushaltsplanes. Er ist damit im Rahmen der Haushaltssatzung zu beschließen. Für die Beratung des als Anlage beigefügten Stellenplanentwurfes werden die folgenden Erläuterungen unterbreitet.
1. Stellenplan Beamte
Für 2014 sind 13 Planstellen ausgewiesen, und zwar
Beamte auf Zeit
Bürgermeister 1 Planstelle
Erster Stadtrat 1 Planstelle
Lebenszeitbeamte
Laufbahngruppe 2 10 Planstellen
Laufbahngruppe 1 1 Planstelle
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Insgesamt 13 Planstellen
Eine Beamtin der Laufbahngruppe 2, die dem Fachbereich 2 zugeordnet ist, bleibt auch 2014 ganzjährig und darüber hinaus noch mindestens bis zum 31.08.2015 aus familiären Gründen –Kinderbetreuung- ohne Bezüge beurlaubt. Eine weitere Beamtin der Laufbahngruppe 2, die dem Fachbereich 1 zugeordnet ist, leistet nach vorangegangener Beurlaubung – Kinderbetreuung – ab dem 01.11.2013 Teilzeitarbeit im Umfang von 10 Stunden wöchentlich.
2. Stellenplan Arbeitnehmer/innen
Die Zahl der Planstellen für Arbeitnehmer/innen verändert sich 2014 gegenüber 2013 nicht.
Von 84 Planstellen waren nach dem Stand vom 30.06.2013 3,67 Stellen vorübergehend unbesetzt.
Im Stellenplanentwurf sind ggf. redaktionell erforderliche Änderungen sowie vorzunehmende Umsetzungen tarifvertraglicher Ansprüche bereits berücksichtigt.
3. Stellenplan Auszubildende
Ausgewiesen sind 3 Stellen für Auszubildende zum/zur Verwaltungsfachangestellten
1 Auszubildende/r 01.08.2011 bis 31.07.2014, Stelle ist besetzt.
1 Auszubildende/r 01.08.2013 bis 31.07.2016, Stelle ist besetzt.
1 Auszubildende/r 01.08.2014 bis 31.07.2017, Stelle wird ggf. 2014 besetzt.
Anlage/n:
Entwurf Stellenplan 2014
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Anlagen: | ||||
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1 | Stellenplan 2014 (142 KB) |