Vorlage - 2013/0067/VV
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Erläuterungen:
Herr Thomas Kasten wurde durch einstimmigen Beschluss des Stadtrates am 23.03.2006 für die Zeit vom 01.04.2006 bis zum 31.03.2014 als allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters zum Ersten Stadtrat gewählt.
Mit Ablauf seiner Wahlzeit ist zum 01.04.2014 gemäß § 109 Absatz 1 Satz 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) eine Beamtin oder ein Beamter wiederum für eine Amtszeit von acht Jahren auf Vorschlag des Bürgermeisters durch den Stadtrat für diese Funktion zu wählen. Die Wahl ist nach § 109 Absatz 1 Satz 2 NKomVG seit dem 01.04.2013 zulässig. Gemäß § 109 Absatz 1 Satz 3 NKomVG wäre die Stelle grundsätzlich öffentlich auszuschreiben, der Stadtrat kann jedoch im Einvernehmen mit dem Bürgermeister beschließen, von der Ausschreibung abzusehen, wenn beabsichtigt ist, den bisherigen Stelleninhaber erneut zu wählen.
Es wird vorgeschlagen, von einer Ausschreibung der Stelle des Ersten Stadtrates abzusehen und den Stelleninhaber Thomas Kasten für eine weitere Amtszeit von acht Jahren zum 01.04.2014 erneut in diese Funktion zu wählen.
Beschlussvorschlag:
1.) Im Einvernehmen zwischen dem Stadtrat und dem Bürgermeister wird von der öffentlichen Ausschreibung der Stelle des Ersten Stadtrates zum 01.04.2014 abgesehen.
2.) Der bisherige Stelleninhaber Thomas Kasten wird für die Zeit vom 01.04.2014 bis zum 31.03.2022 erneut als Beamter auf Zeit zum Ersten Stadtrat gewählt.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Personalaufwendungen bleiben durch die vorgeschlagene Wiederwahl unverändert und sind in entsprechender Höhe im Entwurf des Haushaltsplanes für das Jahr 2014 berücksichtigt.