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Vorlage - 2015/0009/VV  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 18a "Vienig Nord", 2. Änderung, OT'e Detfurth und Wesseln
a) Aufstellungsbeschluss
b) Beschluss über die öffentliche Auslegung
Status:öffentlichVorlage-Art:Verwaltungsvorlage
Verfasser:Jörg Werner
Federführend:Fachbereich 3 Bearbeiter/-in: Werner, Jörg
Beratungsfolge:
Ortsrat Detfurth Vorberatung
25.02.2015 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ortsrates Detfurth ungeändert beschlossen   
Ortsrat Wesseln Vorberatung
04.03.2015 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ortsrates Wesseln ungeändert beschlossen   
Ausschuss Fachbereich 3 (Bau, Wohnen und Umwelt) Vorberatung
16.03.2015 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses Fachbereich 3 (Bau, Wohnen und Umwelt) ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Stadtrat Entscheidung
19.03.2015 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Erläuterungen:

 

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 08.07.2014 im Rahmen der Haushaltskonsolodierung die Aufgabe verschiedener nicht mehr benötigter Spielplätze im Stadtgebiet beschlossen (Verwaltungsvorlage 0001/2014/VV). Betroffen ist unter anderem der Spielplatz in der Albrecht-Dürer-Straße in den Ortsteilen Wesseln und Detfurth.

 

Bislang setzt der Bebauungsplan für diesen Bereich eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielplatz und einer Wegefläche fest. Durch den Beschluss des Verwaltungsausschusses ist es erforderlich, hierfür eine passende Nachnutzung fest zu setzen. Die wohl sinnvollste Nachnutzung scheint aus Sicht der Verwaltung eine Vermarktung zu Wohnbauzwecken zu sein.

 

In diesem Zusammenhang ist es jedoch erforderlich, dass die Wegefläche zugunsten einer Wohnbebauung aufgeben wird, da andernfalls keine zur Bebauung sinnvolle Grundstücksfläche entsteht. Es ist daher vorgesehen, aus der Grünfläche (Spielplatz), einer Teilfläche des Weges und unter teilweiser Einbeziehung des dahinterliegenden Baugrundstückes ein neues Wohnbaugrundstück zu schaffen.

 

Bei den Festsetzungen für das Baugrundstück soll sich weitestgehend an der Umgebungsbebauung bzw. den hier bereits geltenden Festsetzungen orientiert werden. Das gesamte Quartier um den aufzugebenden Spielplatz weist eine eingeschossige Wohnbebauung mit der Festsetzung „WA=Allgemeines Wohngebiet“ auf.

 

Insofern schlägt die Verwaltung vor, für dieses Grundstück die Festsetzung der umliegenden Wohnbaugrundstücke zu übernehmen.

 


Beschlussvorschlag:

 

a)    Der Rat der Stadt Bad Salzdetfurth beschließt die Aufstellung der2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18aVienig Nord“, OT‘e Wesseln/Detfurth gemäß § 13 a BauGB.

 

b)   Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt Bad Salzdetfurth die öffentliche Auslegung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18a „Vienig Nord“, OT‘e Wesseln/Detfurth gemäß § 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Planungskosten werden unverbindlich auf ca. 3.000,-- EUR geschätzt.


Anlage/n:

 

-          Lageplan

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage Verwaltungsvorlage (390 KB)