Was erledige ich wo ?
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Jugendhilfeplanung & Frühe Hilfen
Das Jugendamt als Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe hat die Planungsverantwortung für Angebote für Kinder, Jugendliche und Familien im Landkreis Hildesheim.
Die Aufgaben der Jugendhilfeplanung umfassen dabei insbesondere
1. die Planung und Mitwirkung an der Steuerung des örtlichen Jugendhifeangebotes nach dem Sozialgesetzbuch - Achtes Buch - Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) und
2. die Initiierung und Umsetzung von Maßnahmen nach dem Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) und damit einhergehend dem Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG).
Informationem zum Jugendhilfetag. Aushang Flyer
Hier geht es zu: Frühe Hilfen
Hier geht es zu: Qualitätsentwicklung nach § 79a SGB VIII
Hier geht es zu: Kinder- und Jugendhilfetag
Verfügbare Dokumente der Jugendhilfeplanung
Jahresbericht 2019 Jugendhilfeplanung
Jahresbericht 2018 Jugendhilfeplanung
Jahresbericht 2017 Jugendhilfeplanung
Jahresbericht 2016 Jugendhilfeplanung
Jahresbericht 2015 Jugendhilfeplanung
Jahresbericht 2014 Jugendhilfeplanung
Jahresbericht 2013 Jugendhilfeplanung
Jahresbericht 2012 Jugendhilfeplanung
Jahresbericht 2011 Jugendhilfeplanung
Datenreport Integrierte Berichterstattung Niedersachsen | LK Hildesheim | 2014
Datenreport Integrierte Berichterstattung Niedersachsen | LK Hildesheim | 2013
Zuständig
Soziales, Jugend, Sport und Gesundheit
Zimmer 453
Bischof-Janssen-Strasse 31
31134 Hildesheim
Telefon: 05121-309-4531
Fax: 05121-309 95 4531