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Titelbild - Bürger
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Was erledige ich wo ?

Wir möchten es Ihnen leicht machen, für jede Angelegenheit schnell die zuständige Stelle zu finden.

Sie haben mehrere Möglichkeiten die entsprechende Aufgabe zu finden:

  • Geben Sie über die Suche einen Suchbegriff ein
  • Suchen Sie die Aufgabe in der alphabetischen Auflistung
  • Suchen Sie die Aufgabe über die Navigation Lebenslagen

 


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    Zulassungsbescheinigung Teil II Statusabfrage
    [Nr.99036012015000 ]

    Leistungsbeschreibung

    Der Bearbeitungsstatus der Zulassungsbescheinigung Teil II kann bei der zuständigen Stelle erfragt werden.

    An wen muss ich mich wenden?

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt und bei der mit dieser Aufgabe betrauten Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt.

    Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    Es werden keine Unterlagen benötigt.

    Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen keine Gebühren an.

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Fachlich freigegeben durch

    Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

    Online-Dienste

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    Zuständig

    Bitte wählen Sie Ihren Wohnort aus, damit die für Sie zuständige Stelle angezeigt werden kann.