Was erledige ich wo ?
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Hundesteuer Festsetzung
[Nr.99102013002000 ]
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Was sollte ich noch wissen?
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.
Dokumente
InfoFlyer Hundehaltung 2022 (PDF, 313 kB)
Hundesteuersatzung der Stadt Bad Salzdetfurth ab 2022 (PDF, 47 kB)
Formular Anmeldung Hundesteuer (PDF, 136 kB)
Formular Abmeldung Hundesteuer (PDF, 55 kB)
Zuständig
Bitte wählen Sie Ihren Wohnort aus, damit die für Sie zuständige Stelle angezeigt werden kann.Dokumente
InfoFlyer Hundehaltung 2022 (PDF, 313 kB)
Hundesteuersatzung der Stadt Bad Salzdetfurth ab 2022 (PDF, 47 kB)
Formular Anmeldung Hundesteuer (PDF, 136 kB)
Formular Abmeldung Hundesteuer (PDF, 55 kB)