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Titelbild - Bürger
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Was erledige ich wo ?

Wir möchten es Ihnen leicht machen, für jede Angelegenheit schnell die zuständige Stelle zu finden.

Sie haben mehrere Möglichkeiten die entsprechende Aufgabe zu finden:

  • Geben Sie über die Suche einen Suchbegriff ein
  • Suchen Sie die Aufgabe in der alphabetischen Auflistung
  • Suchen Sie die Aufgabe über die Navigation Lebenslagen

 


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    Personalausweis Änderung wegen Adressänderung
    [Nr.99008001011001 ]

    Leistungsbeschreibung

    Wenn sich die auf dem Personalausweis vermerkte Adresse geändert hat, weil der Inhaber/die Inhaberin umgezogen ist, muss er oder sie nicht nur innerhalb einer Woche den neuen Wohnsitz anmelden, sondern auch die Adressangaben im Personalausweis ändern lassen.

    An wen muss ich mich wenden?

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in die der Inhaber/die Inhaberin des Personalausweises gezogen ist.

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Personalausweis zur Änderung der Wohnungsangaben

    Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen keine Gebühren an.

    Anträge / Formulare

    Bei der Änderung der Anschrift durch den Personalausweisinhaber kann sich dieser durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.

    Was sollte ich noch wissen?

    Die neue Wohnadresse wird durch die zuständige Stelle auf dem elektronischen Chip gespeichert. Daneben wird ein Adressaufkleber auf der Rückseite des Personalausweises angebracht, gesiegelt und mit einer transparenten Schutzfolie versehen. Die neue Adresse ist dann sowohl sichtbar auf dem Dokument als auch auf dem elektronischen Chip geändert.

    Fachlich freigegeben durch

    Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Online-Dienste

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    Zuständig

    Bitte wählen Sie Ihren Wohnort aus, damit die für Sie zuständige Stelle angezeigt werden kann.