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Was erledige ich wo ?

Wir möchten es Ihnen leicht machen, für jede Angelegenheit schnell die zuständige Stelle zu finden.

Sie haben mehrere Möglichkeiten die entsprechende Aufgabe zu finden:

  • Geben Sie über die Suche einen Suchbegriff ein
  • Suchen Sie die Aufgabe in der alphabetischen Auflistung
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    Reisepass Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit
    [Nr.99085001012004 ]

    Leistungsbeschreibung

    Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich. Ist der Reisepass abgelaufen, muss - soweit der Reisepass weiterhin benötigt wird - ein neuer Reisepass ausgestellt werden.

    Verfahrensablauf

    Der Antragsteller/die Antragstellerin muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss lediglich unterschreiben.

    An wen muss ich mich wenden?

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
    • aktueller Reisepass

    Fachlich freigegeben durch

    Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Gebühren

    • Gebühr: 37,50 Euro
      Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten)
    • Gebühr: 59,50 Euro
      Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)
    • Gebühr: 60,00 Euro
      Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten)
    • Gebühr: 82,00 Euro
      Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)

    Online-Dienste

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    Zuständig

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