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Was erledige ich wo ?

Wir möchten es Ihnen leicht machen, für jede Angelegenheit schnell die zuständige Stelle zu finden.

Sie haben mehrere Möglichkeiten die entsprechende Aufgabe zu finden:

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    Waffenherstellung und/oder Waffenhandel - Eröffnung oder Schließung einer Zweigniederlassung oder Zweigstelle anzeigen
    [Nr.99089091261000 ]

    Leistungsbeschreibung

    Die Anzeige der Eröffnung oder Schließung einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung und/oder des Waffenhandels muss schriftlich bei der zuständigen Stelle erfolgen.

    Bei Nichtanzeige liegt eine Ordnungswidrigkeit nach § 53 Abs. 1 Ziffer 8 Waffengesetz vor.

    Teaser

    Wenn Sie den Betrieb einer Zweigniederlassung oder unselbstständigen Zweigstelle zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung und/oder des Waffenhandels eröffnen oder schließen, müssen Sie dies anzeigen.

    Verfahrensablauf

    Die Anzeige muss durch den Inhaber der Waffenherstellungs- oder  der Waffenhandelserlaubnis bei der für den Ort der Zweigniederlassung oder unselbständigen Zweigstelle zuständigen Waffenbehörde erfolgen.

    Zuständige Stelle

    Die für den Ort zuständige Waffenbehörde.

    Voraussetzungen

    Die Waffenherstellungserlaubnis oder Waffenhandelserlaubniswurde wurde erteilt.

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Waffenherstellungserlaubnis oder Waffenhandelserlaubnis

    Welche Gebühren fallen an?

    Die genauen Kosten kann Ihnen die zuständige Waffenbehörde mitteilen.

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Die Anzeige muss innerhalb von zwei Wochen nach der Eröffnung oder Schließung erfolgen.

    Fachlich freigegeben am

    16.02.2021

    Online-Dienste

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    Zuständig

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