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Was erledige ich wo ?
Wir möchten es Ihnen leicht machen, für jede Angelegenheit schnell die zuständige Stelle zu finden.
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Unterstützung im Arbeitsleben für gesetzlich Unfallversicherte
Leistungsbeschreibung
Nehmen Sie nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit wieder am Arbeitsleben teil, erbringen die Unfallversicherungsträger Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.
Zu diesen Leistungen zählen:
- Förderung der behinderten gerechten Umgestaltung des Arbeitsplatzes für den Wiedereinstieg
- Unterstützung / Assistenz bei der Beschäftigung
- Weiterqualifizierungsmaßnahmen - betrieblich und überbetrieblich
- Bezuschussung der Arbeitgeber
- Beschäftigung in Behindertenwerkstätten oder ähnlicher ausgewiesener Einrichtungen
- Ermöglichung der weiteren Schulausbildung und Ausbildung, z. B. nach Schulunfällen
- Ausgleichszahlungen falls angestrebte Qualifizierungen nicht mehr möglich sind.
Unfallversicherungsträger sind:
- Gewerbliche Berufsgenossenschaften, nach Branchen gegliedert
- Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand (Gemeinde-Unfallversicherungsträger, Landesunfallkassen, Feuerwehr-Unfallkassen)
- Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften
Verfahrensablauf
- Berufshelfer oder Rehamanager des Unfallversicherungsträgers beraten die Versicherten nach dem Unfall
- Der Unfallversicherungsträger führt Gespräche mit Unternehmen, Arbeitsämtern und anderen Einrichtungen.
Voraussetzungen
- Leistungen sind nur möglich, wenn sie die beruflichen Folgen des Versicherungsfalls ausgleichen
- der Umfang der Leistungen liegt im Ermessen des Unfallversicherungsträgers