Was erledige ich wo ?
Wir möchten es Ihnen leicht machen, für jede Angelegenheit schnell die zuständige Stelle zu finden.
Sie haben mehrere Möglichkeiten die entsprechende Aufgabe zu finden:
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- Suchen Sie die Aufgabe in der alphabetischen Auflistung
- Suchen Sie die Aufgabe über die Navigation Lebenslagen
Erbringung der Dienstleistung unter der Bezeichnung Beratende Ingenieurin oder Beratender Ingenieur aus dem Ausland (EU) Anzeige erstmalig
Leistungsbeschreibung
Die Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur“ ist in Niedersachsen geschützt. Sie planen erstmalig eine Tätigkeit als „Beratender Ingenieur“ und haben weder einen Wohnsitz, noch eine berufliche Niederlassung in Deutschland. Dann sind Sie verpflichtet diese Tätigkeit bei der zuständigen Stelle anzuzeigen.
Verfahrensablauf
- Laden Sie das Formular online herunter und drucken Sie es aus.
- Füllen Sie den Vordruck aus und fügen Sie die nötigen Nachweise hinzu.
- Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der zuständigen Stelle ein
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Ingenieurkammer Niedersachsen
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Voraussetzungen
bei Niederlassung in EU-Mitgliedsstaat:
- Nachweis Berufsqualifikation
- Bescheinigung über Niederlassung als Beratender Ingenieur und Nichtuntersagung der Berufsausübung
- Nachweis Berufsausübung von mindestens einem Jahr, wenn Beruf im Niederlassungsstatt nicht reglementiert ist
- Information zur Berufshaftpflichtversicherung
Welche Unterlagen werden benötigt?
bei Niederlassung in EU-Mitgliedsstaat:
- Nachweis Hochschulabschluss
- Bescheinigung über Niederlassung als Beratender Ingenieur und Nichtuntersagung der Berufsausübung
- Nachweis Berufsausübung von mindestens einem Jahr, wenn Beruf im Niederlassungsstatt nicht reglementiert ist
- Information zur Berufshaftpflichtversicherung