Was erledige ich wo ?
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Betriebserlaubnis für Apotheke beantragen
Leistungsbeschreibung
In den einzureichenden Unterlagen weisen Sie Ihre Qualifikation als Erlaubnisinhaber nach, weisen nach, dass Sie über geeignete Betriebsräume verfügen und versichern eidesstattlich, bestimmte gesetzliche Vorgaben einzuhalten.
Es empfiehlt sich, vor Antragstellung Kontakt zu der für Sie zuständigen Behörde aufzunehmen, um den Umfang der notwendigen Unterlagen für Ihren Antrag zu klären.
Verfahrensablauf
- Sie reichen Ihren schriftlichen Antrag bei der zuständigen Behörde ein.
- Die Behörde fordert gegebenenfalls weitere Dokumente an.
- Die Betriebserlaubnis wird ausgestellt, wenn die zuständige Behörde feststellt, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
- Bei einer Neueröffnung wird ein Termin zur Abnahmebesichtigung der betriebsbereiten Apotheke vor Betriebsaufnahme vereinbart.
Voraussetzungen
Die Erlaubnis ist auf Antrag zu erteilen, wenn Sie alle Anforderungen gemäß § 2 Apothekengesetz erfüllen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Erforderliche Unterlagen ergeben sich aus dem Apothekengesetz.
Näheres zu Art und Umfang der Unterlagen können Sie mit der für Sie zuständigen Behörde klären.
Rechtsgrundlage
- §1 (2) Apothekengesetz (ApoG)
- §2 Apothekengesetz (ApoG)
- § 6 Apothekengesetz (ApoG)
- § 2a Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO)
- § 4 Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO)
- § 4 (1) Nr. 4 Bundes-Apothekerordnung
- Section 1 (2) Pharmacy Act (ApoG)
- Section 2 Pharmacy Act (ApoG)
- Section 6 Pharmacy Act (ApoG)
- Section 2a Pharmacy Operating Regulations (ApBetrO)
- Section 4 Pharmacy Operating Regulations (ApBetrO)
- Section 4 (1) No. 4 Federal PharmacistS' Regulations