Was erledige ich wo ?
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Anzeige der gewerbsmäßigen Haltung von Gehegewild
Leistungsbeschreibung
Sie wollen Tiere wildlebender Arten in Wildgehegen halten und züchten? Sie üben die Tätigkeit selbständig, planmäßig, fortgesetzt und mit der Absicht der Gewinnerzielung aus? Dann müssen Sie diese Tierhaltung mindestens vier Wochen vor deren Aufnahme der Tätigkeit der zuständigen Veterinärbehörde anzeigen.
Gewerbsmäßig handelt, wer die genannten Tätigkeiten selbständig, planmäßig, fortgesetzt und mit der Absicht der Gewinnerzielung ausübt.
Die Voraussetzungen für ein gewerbsmäßiges Züchten sind in der Regel erfüllt, wenn eine Haltungseinheit folgenden Umfang oder folgende Absatzmengen erreicht:
- Ein gewerbsmäßiges Züchten liegt in der Regel vor, wenn bei Vögeln regelmäßig Jungtiere verkauft werden und
- mehr als 25 züchtende Paare von Vogelarten bis einschließlich Nymphensittichgröße,
- mehr als 10 züchtende Paare von Vogelarten größer als Nymphensittiche (Ausnahme: Kakadu und Ara: 5 züchtende Paare)
gehalten werden.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verfahrensablauf
- Nachdem Sie die erforderlichen Unterlagen bei Ihrer zuständigen Stelle eingereicht haben, werden die Unterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft.
Voraussetzungen
- Die Anzeige muss spätestens vier Wochen vor Tätigkeitsbeginn der zuständigen Veterinärbehörde vorliegen.
- Außerdem müssen Sie die tierschutzrechtlichen Haltungsanforderungen, insbesondere zur Erfüllung der Anforderungen des Tierschutzgesetzes sicherstellen.
- Anzeige enthält alle erforderlichen Angaben
- Alle erforderlichen Unterlagen liegen vor
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen Veterinärbehörde nach Anzeigevordrucken.
- Formloser Antrag auf Erlaubnis mit folgendem Inhalt:
- Art, Zahl und Geschlecht der zu haltenden Tiere
- Angaben zur verantwortlichen Person für die Tätigkeit
- Angaben über Größe und Ausgestaltung des zu errichtenden Geheges
- Sachkundenachweise für die jeweiligen Personen, die Umgang mit den Tieren haben
- Skizze oder Skizzen der Haltungseinrichtung
Was sollte ich noch wissen?
- Wildgehege sind auch nach naturschutzrechtlichen Vorschriften anzeigepflichtig .
- Leitlinien für eine tierschutzgerechte Haltung von Wild in Gehegen
- Gutachten über die Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren
- § 43 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
- Guidelines for animal welfare management of game in enclosures
- Opinion on the minimum requirements for the keeping of mammals
- Section 43 Federal Nature Conservation Act (BNatSchG)