Was erledige ich wo ?
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Approbation als Apothekerin/Apotheker Erteilung
Leistungsbeschreibung
Wer den Beruf als Apothekerin/Apotheker in Deutschland ausüben möchte, bedarf einer gesonderten Berufsberechtigung: der Approbation oder der Berufserlaubnis.
Die Approbation stellt die umfassendere Berufszulassung dar.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Was sollte ich noch wissen?
Wer im Ausland den Beruf einer Apothekerin/eines Apothekers ausüben möchte, wird in der Regel ein "Certificate of good standing" (künftig: Certificate of Current Professional Status) benötigen. Diese Bescheinigung wird ebenfalls durch die zuständige Stelle ausgestellt, sofern der Beruf zuletzt in Niedersachsen ausgeübt wurde.
Voraussetzungen
- Die Approbation ist an verschiedene Voraussetzungen geknüpft, die sich auf
- den erfolgreichen Studienabschluss in Deutschland oder einen gleichwertigen Ausbildungsabschluss im Ausland,
- die Staatsangehörigkeit sowie
- die persönliche und gesundheitliche Eignung für die Ausübung des Berufes beziehen.
Zuständig
Landkreis Hildesheim
Ludolfingerstr. 2
31137 Hildesheim
Telefon: (05121) 309 - 7541
Fax: (05121) 309 - 7809
Telefon: (05121) 309 - 7375
Fax: (05121) 309 95 - 7375
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