Was erledige ich wo ?
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Haustierhaltung: Meldung – besonders geschützte Arten
Leistungsbeschreibung
Wer Wirbeltiere der besonders geschützten Arten als Haustiere hält, muss von Beginn der Haltung an Zu- und Abgänge melden.
Zu den besonders geschützten Arten gehören z. B. Affen, Papageien, Landschildkröten und Riesenschlangen, aber auch verschiedene Echsenarten wie bspw. Taggeckos und Chamäleons. Darüber hinaus zählen auch alle europäischen Vogelarten dazu.
Weitere Informationen zu besonders geschützten Tier- und Pflanzenarten gemäß der Verordnung zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten (BArtSchV):
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN).
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Anträge / Formulare
Die Meldungen können schriftlich oder per Fax erfolgen.
- Tierbestandsmeldung gemäß § 7 Abs. 2 Bundesartenschutzverordnung
- Anhang zur Tierbestandsmeldung nach § 13 (3) BartSchV für Tiere, die mittels Dokumentation gekennzeichnet sind
- Informationen zur Tierbestandsmeldung (§ 7 Abs. 2 Bundesartenschutzverordnung bzw. § 3 Abs. 2 Bundeswildschutzverordnung)
Was sollte ich noch wissen?
Die Information, ob bestimmte Arten als besonders geschützt ausgewiesen sind, erhalten Sie auf der Internetseite des Wissenschaftliches Informationssystem zum Internationalen Artenschutz (WISIA):