Was erledige ich wo ?
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Ausländerangelegenheiten
Information zur Terminvergabe für die allgemeine Ausländerbehörde
Information zur Terminvergabe für die allgemeine Ausländerbehörde
Für ausländische Personen, die ihren Wohnsitz im Bereich der Stadt Hildesheim haben, ist die Ausländerbehörde der Stadtverwaltung Hildesheim zuständig.
Die allgemeine Ausländerbehörde (Aufenthalterlaubnisse für Studenten, Erwerbstätige, Familiennachzug, EU-Staatsangehörige, Verpflichtungserklärungen usw.) stellt zum 02.06.2020 auf ausschließliche Terminvergabe um.
Eine Vorsprache ohne Termin ist nicht möglich.
Für Ihre Vorsprache vereinbaren Sie deshalb bitte rechtzeitig telefonisch oder per Email einen Termin:
Rufnummern:
05121/309-3671 (Frau Hoffmann)
05121/309-3661 (Frau Willke)
05121/309-3662 (Frau Ulbrich – nur Di, Mi und Fr)
oder
05121/309-3681
05121/309-3512
Email: OE913Ausl@landkreishildesheim.de
Zuständigkeiten:
Frau Hoffmann: Alfeld, Elze, Sarstedt
Frau Willke: Algermissen, Bad Salzdetfurth, Bockenem, Giesen, Leinebergland, Nordstemmen, Schellerten
Frau Ulbrich: Diekholzen, Freden, Harsum, Holle, Lamspringe, Sibbesse, Söhlde
Für den Bereich Asyl- und Flüchtlingsangelegenheiten ist weiterhin eine Vorsprache ohne Termin (über die Wartemarkenausgabe) möglich.
Leistungsbeschreibung
Rechtliche Bestimmungen für Ausländer ergeben sich aus Internationalen Abkommen, dem Recht der Europäischen Union und aus dem nationalen Recht. Im Nationalen Recht regelt das Aufenthaltsgesetz die Einreise, den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Förderung der Integration von Ausländern im Bundesgebiet.
Das Aufenthaltsgesetz enthält keine abschließenden Regelungen für den Aufenthalt eines Ausländers im Bundesgebiet. Wo ein gesetzlicher Tatbestand nicht an die Ausländereigenschaft einer Person anknüpft, gelten die allgemeinen Gesetze. Ausländer müssen wie Inländer die gesetzlichen Gebots- und Verbotsnormen beachten.
Die Einreise ist nur dann zulässig, wenn sie im Einklang mit dem Aufenthaltsgesetz und den damit im Zusammenhang stehenden Rechtsvorschriften erfolgt.
Integration ist Recht und Pflicht der auf die Dauer hier lebenden Ausländer. Eingliederungsbemühungen von Ausländern werden durch ein Grundangebot zur Integration (Integrationskurs) unterstützt.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und der großen selbstständigen Stadt sowie der Region Hannover, der Landeshauptstadt Hannover und der Stadt Göttingen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Regelungen in anderen Gesetzen bleiben "unberührt". Das Aufenthaltsgesetz versteht sich somit als Regelung des "allgemeinen Ausländerrechts", welches hinter die spezielleren Vorschriften zurückzutreten hat.
Als speziellere Vorschriften kommen z.B. in Betracht:
- Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (FreiZügG/EU)
- Asylgesetz (AsylfG)
- Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet (HAuslG)
- Gesetz über die Rechtsstellung ausländischer Streitkräfte bei vorübergehenden Aufenthalten in der Bundesrepublik Deutschland (SkAufG)
Zuständig
Landkreis Hildesheim
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim
Fax: 05121-3093699
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