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Einbürgerung: Genehmigung - für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch
[Nr.99099002000000 ]
Leistungsbeschreibung
In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.
Einen Anspruch auf Einbürgerung besitzen Ausländer, die seit acht Jahren rechtmäßig ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Einbürgerung im Ermessenswege möglich.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreise und der kreisfreien Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Zuständig
Landkreis Hildesheim
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim
Fax: 05121-3093699
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