Was erledige ich wo ?
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Einschulungsuntersuchung
Aufgaben des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes
Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst erfasst die gesundheitliche Situation von Kindern und Jugendlichen von Stadt und Landkreis Hildesheim. Kindergartenpräventionsprogramm PIAF Sozialpädiatrische Beratung und Begutachtung Jährliche Impfberatungen und Impfkampagne
Erreichbarkeit während der Schulzeit: Untersuchungen und Beratungen können nach Vereinbarung terminiert werden. Folgende Gesundheitsberichte und Infomaterialien stehen Ihnen außerdem zur Verfügung (bitte klicken Sie hier). Linkliste zu anderen Websites zum Thema Gesundheit und Entwicklung von Kindern und Jugendlichen |
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Leistungsbeschreibung
Ärztinnen oder Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes untersuchen die Kinder vor der Einschulung ärztlich auf gesundheitliche Beeinträchtigungen, die geeignet sind, die Schulfähigkeit zu beeinflussen.
Vorrangiges Ziel dieser Schuleingangsuntersuchung (SEU) ist es, rechtzeitig vor Schulbeginn Behandlungen oder Fördermaßnahmen einleiten zu können.
Die Ärztinnen oder Ärzte entscheiden nicht darüber, ob ein Kind eingeschult oder vom Schulbesuch zurückgestellt wird.
Kinder sind zur Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung verpflichtet.
Schulärztliche Teams führen die Schuleingangsuntersuchung wohnortnah in den Grundschulen durch. Die Einladung hierzu erfolgt über die Schule.
Bemerkungen
Text aktualisiert am10.06.2011, nicht validiert: Für die Richtigkeit der Angaben kann keine Gewähr gegeben werden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Ärztin und dem Arzt des öffentlichen Gesundheitsdienstes.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Zuständig
Landkreis Hildesheim
Ludolfingerstr. 2
31137 Hildesheim
Telefon: (05121) 309 - 7541
Fax: (05121) 309 - 7809
Telefon: (05121) 309 - 7375
Fax: (05121) 309 95 - 7375
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