Was erledige ich wo ?
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Impfschaden: Anerkennung
[Nr.99003031016000 ]
Leistungsbeschreibung
Haben Sie durch eine Schutzimpfung oder durch eine andere Maßnahme der spezifischen Prophylaxe, eine gesundheitliche Schädigung erlitten? Ist diese Schutzimpfung öffentlich empfohlen, gesetzlich angeordnet oder vorgeschrieben oder aufgrund internationaler Gesundheitsvorschriften durchgeführt worden?
Dann können Sie wegen des Impfschadens und wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Schädigung auf Antrag Versorgung in entsprechender Anwendung des Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges (BVG) erhalten.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Außenstelle Oldenburg des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Bitte Geburtsurkunde beifügen oder bei persönlicher Abgabe des Antrages Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
- Meldebestätigung
- Nachweis über die Staatsangehörigkeit (sofern nicht deutsche Staatsangehörigkeit)
- Für nicht EU-Angehörige Antragsteller: Nachweis über Ihren rechtmäßigen Aufenthalt
- ggf. in Ihrem Besitz befindliche medizinische Unterlagen (z.B.Gutachten )
- ggf. Vollmacht, Betreuerausweis oder Bestallungsurkunde
- Impfausweis / Impfbuch / Impfschein
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden. Um Versorgung ab Eintritt der Schädigung zu erhalten, muss der Antrag innerhalb eines Jahres nach der Impfung gestellt werden.
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten des Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie.
Zuständig
Landkreis Hildesheim
Ludolfingerstr. 2
31137 Hildesheim
Telefon: (05121) 309 - 7541
Fax: (05121) 309 - 7809
Telefon: (05121) 309 - 7375
Fax: (05121) 309 95 - 7375
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